Hundesteuer Waldbröl 2026

In Waldbröl richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 126 €, zusammen 252 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Listenhunde können auf Antrag nach bestandenem Wesenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung zum normalen Satz besteuert werden.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund540 €pro Jahr

Steuersätze in Waldbröl

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde126 €252 €
3 oder mehr Hunde156 €468 € (bei 3)
Gefährlicher Hund540 €

Wichtig: In Waldbröl gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 Buchst. a bis d sowie die Rassen und Kreuzungen nach Buchst. e und f; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 780 € je Hund. Für Listenhunde nach Buchst. e und f auf Antrag Normalsatz bei bestandenem Wesenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung, sofern keine Auffälligkeit nach Buchst. a bis d vorliegt.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waldbröl?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 252 € 2.520 €
3 Hunde 468 € 4.680 €
1 gefährlicher Hund 540 € 5.400 €

In Waldbröl zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Waldbröl: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigener Nachzucht nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Waldbröl an. Hund in Waldbröl anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Waldbröl
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Waldbröl abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde bei einem Aufenthalt bis zu zwei Monaten, die bereits bei Ankunft gehalten und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2)
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl (nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2)

Ermäßigt wird

  • 50 % für notwendige Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für geprüfte und entsprechend eingesetzte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % für notwendige Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
  • 25 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Keine Ermäßigungen nach § 4 für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 2

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Waldbröl im Vergleich

Waldbröl liegt 12 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Waldbröl Platz 64 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Waldbröl Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Waldbröl–84 €252 €
Nümbrecht 6 km 90 € 216 €
Wiehl 10 km 99 € 264 €
Gummersbach 17 km 96 € 252 €
Neunkirchen-Seelscheid 20 km 114 € 290 €
Olpe 23 km 75 € 180 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waldbröl

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waldbröl für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Waldbröl 252 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 126 €.

Gibt es in Waldbröl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waldbröl 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Waldbröl anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Waldbröl innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigener Nachzucht nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Waldbröl fällig?

Die Hundesteuersatzung von Waldbröl nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Marktstadt Waldbröl vom 30.11.2023 mit 1. Nachtrag vom 13.03.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. März 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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