Hundesteuer Olpe 2026

In Olpe richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 105 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 90 € jährlich, bei drei oder mehr Hunden jeder Hund 105 €.

Ein Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Olpe

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund75 €75 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde105 €315 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Olpe gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Olpe?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 315 € 3.150 €

In Olpe zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Olpe: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Olpe an. Hund in Olpe anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Olpe
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07. für den vollen Jahresbetrag; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Olpe abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag
  • Bei einem Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bereits bei Ankunft gehaltene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Olpe im Vergleich

Olpe liegt 21 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Olpe Platz 49 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Olpe Platz 207 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Olpe–75 €180 €
Attendorn 12 km 60 € 184 €
Kreuztal 12 km 84 € 192 €
Meinerzhagen 17 km 72 € 168 €
Gummersbach 19 km 96 € 252 €
Plettenberg 21 km 72 € 192 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Olpe

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Olpe für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Olpe 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.

Gibt es in Olpe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Olpe gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Olpe anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Olpe innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Olpe fällig?

Die Hundesteuersatzung von Olpe nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07. für den vollen Jahresbetrag; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Kreisstadt Olpe vom 13.11.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 15.11.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. November 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden