Hundesteuer Plettenberg 2026
Stand: Satzung vom 8. November 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Plettenberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 96 €, zusammen 192 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 528 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 96 € jährlich, ab drei Hunden jeder Hund 108 €.
Steuersätze in Plettenberg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 96 € | 192 € |
| 3 oder mehr Hunde | 108 € | 324 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 528 € |
Wichtig: In Plettenberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung, insbesondere Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW und deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 640 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Plettenberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 528 € | 5.280 € |
In Plettenberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Plettenberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Hunden nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Plettenberg an. Hund in Plettenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Plettenberg gilt:
- Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen in NRW mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: zwölf Monate ab dem Übernahmemonat
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: Jährlich am 15.02. in einer Summe; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides. Auf schriftlichen Antrag bis 31.12. für das Folgejahr vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Plettenberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, Gl, TBL oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
- Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen in NRW mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: zwölf Monate ab dem Übernahmemonat
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte und entsprechend verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (nicht für gefährliche Hunde)
- 50 % für einen Hund bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Bürgergeld nach SGB II oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen (nicht für gefährliche Hunde)
- 75 % für einen erforderlichen Wachhund auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
- Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 oder § 10 Abs. 1 LHundG NRW mit behördlicher Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang nach Verhaltensprüfung: 372 € bei einem gefährlichen Hund, bei mehreren 450 € je begünstigtem Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Plettenberg im Vergleich
Plettenberg liegt 24 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Plettenberg Platz 35 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Plettenberg Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Plettenberg | – | 72 € | 192 € |
| Attendorn | 10 km | 60 € | 184 € |
| Sundern (Sauerland) | 16 km | 93 € | 212 € |
| Lüdenscheid | 17 km | 120 € | 360 € |
| Meinerzhagen | 20 km | 72 € | 168 € |
| Olpe | 21 km | 75 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Plettenberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Plettenberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Plettenberg 192 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 96 €.
Gibt es in Plettenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Plettenberg 528 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Plettenberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Plettenberg innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Hunden nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Plettenberg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Plettenberg gilt: Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen in NRW mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: zwölf Monate ab dem Übernahmemonat.
Wann ist die Hundesteuer in Plettenberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Plettenberg nennt als Fälligkeit: Jährlich am 15.02. in einer Summe; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides. Auf schriftlichen Antrag bis 31.12. für das Folgejahr vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Plettenberg in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 08.11.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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