Hundesteuer Lüdenscheid 2026
In Lüdenscheid richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 180 €, zusammen 360 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 864 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Für Hunde aus dem Tierheim Dornbusch wird nach zwei Jahren Haltung die Steuer für zwei Jahre erstattet.
Steuersätze in Lüdenscheid
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 180 € | 360 € |
| 3 oder mehr Hunde | 240 € | 720 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 864 € |
Wichtig: In Lüdenscheid gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 3: gefährliche Hunde, insbesondere Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Rottweiler, Tosa Inu) und Kreuzungen, 864 € je Hund; mit Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung auf Antrag Normalsatz
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen
- Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen u. ä.
- Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Berufsjägern und bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % Ermäßigung (Steuer ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
- 50 % des Satzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II/SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Hunde aus dem Tierheim Dornbusch: nach zwei Jahren Haltung Erstattung der Jahressteuer für zwei Jahre
- Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Lüdenscheid anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Lüdenscheid abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. mit der Hälfte des Jahresbetrages; erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Lüdenscheid im Vergleich
Lüdenscheid liegt 12 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lüdenscheid Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lüdenscheid | – | 120 € | 360 € |
| Iserlohn | 18 km | 90 € | 216 € |
| Hagen | 20 km | 180 € | 420 € |
| Gummersbach | 21 km | 96 € | 252 € |
| Menden (Sauerland) | 27 km | 84 € | 192 € |
| Remscheid | 31 km | 156 € | 408 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Lüdenscheid vom 14.12.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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