Hundesteuer Iserlohn 2026
In Iserlohn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 126 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2011.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 110 € bei einem Hund, 130 € je Hund bei zwei und 150 € je Hund bei drei oder mehr Hunden.
Steuersätze in Iserlohn
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 90 € |
| 2 Hunde | 108 € | 216 € |
| 3 oder mehr Hunde | 126 € | 378 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Iserlohn gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung e.V.: 3 Jahre befreit (nicht für Auslandshunde, die weniger als ein Jahr in Iserlohn gelebt haben)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Iserlohn aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Personen, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten, und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
- Zwingersteuer für nicht gewerbliche Züchter: Steuer für zwei Hunde nach § 2 Buchst. a je Zwinger
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Iserlohn anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Iserlohn abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Iserlohn im Vergleich
Iserlohn liegt 18 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Iserlohn Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Iserlohn | – | 90 € | 216 € |
| Menden (Sauerland) | 10 km | 84 € | 192 € |
| Hagen | 16 km | 180 € | 420 € |
| Unna | 18 km | 108 € | 240 € |
| Lüdenscheid | 18 km | 120 € | 360 € |
| Dortmund | 23 km | 156 € | 408 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn vom 15.12.1997, Lesefassung zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018 (in Kraft ab 01.08.2018)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Juli 2018
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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