Hundesteuer Menden (Sauerland) 2026

In Menden (Sauerland) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 96 €, zusammen 192 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 552 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde, die mindestens sechs Monate in einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in NRW waren, sind auf Antrag zwei Jahre steuerfrei; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gilt ein Satz von 816 € je Hund.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Gefährlicher Hund552 €pro Jahr

Steuersätze in Menden (Sauerland)

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde96 €192 €
3 oder mehr Hunde108 €324 € (bei 3)
Gefährlicher Hund552 €

Wichtig: In Menden (Sauerland) gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde; 552 € bei einem gefährlichen Hund, 816 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • Hunde zum Schutz oder zur Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG, B oder H
  • Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in NRW (mindestens sechs Monate dort, nicht direkt aus dem Ausland vermittelt): zwei Jahre befreit
  • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister
  • Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden
  • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
  • geprüfte Rettungshunde
  • keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 25 % für Auszubildende, Studenten, FSJ/Bundesfreiwilligendienstleistende, Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung und einkommensmäßig Gleichgestellte sowie Schwerbehinderte ab GdB 70 mit vergleichbarem Einkommen
  • 75 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 25 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Menden (Sauerland) anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich am 15. Februar (erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheids)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Menden (Sauerland) im Vergleich

Menden (Sauerland) liegt 24 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Menden (Sauerland) Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Menden (Sauerland)–84 €192 €
Iserlohn 10 km 90 € 216 €
Unna 13 km 108 € 240 €
Arnsberg 19 km 92,40 € 227,04 €
Bergkamen 22 km 96 € 216 €
Hagen 24 km 180 € 420 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Menden vom 25.11.2025 (in Kraft 01.01.2026), Stand Januar 2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. November 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.