Hundesteuer Unna 2026
In Unna richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 408 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2023.
Hunde direkt aus dem Tierheim des Kreises Unna sind auf Antrag 6 Monate steuerfrei. Gefährliche Hunde kosten 408 € bei einem, je 450 € bei zwei und je 483 € bei drei oder mehr Hunden.
Steuersätze in Unna
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 108 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 132 € | 396 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 408 € |
Wichtig: In Unna gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW; 408 € für einen, je 450 € bei zwei, je 483 € bei drei oder mehr gefährlichen Hunden; Bestandsschutz (Regelsatz) für gefährliche Hunde, die bei Erlass der Fünften Änderungssatzung (2023) bereits zum Regelsatz versteuert wurden
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Unna aufhalten, wenn anderswo versteuert oder befreit
- ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), mit Nachweis der besonderen Ausbildung
- Hunde direkt aus dem Tierheim des Kreises Unna: 6 Monate befreit
- geprüfte Rettungshunde (Polizei, Feuerwehr, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, THW o. ä.), Wiederholungsprüfung alle zwei Jahre
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (mit gültigem Ausweis)
- keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Schutzhunde (Prüfung vor anerkanntem Verein oder Verband)
- 75 % (Steuer auf ¼) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Unna anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Unna abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich
- Unna gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Unna im Vergleich
Unna entspricht genau dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Unna Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Unna | – | 108 € | 240 € |
| Bergkamen | 10 km | 96 € | 216 € |
| Menden (Sauerland) | 13 km | 84 € | 192 € |
| Lünen | 14 km | 156 € | 408 € |
| Dortmund | 16 km | 156 € | 408 € |
| Iserlohn | 18 km | 90 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Kreisstadt Unna vom 22.11.2001 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 31.03.2023 (in Kraft 01.07.2023); 6. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (in Kraft 01.01.2025, https://www.unna.de/hundesteuer2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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