Hundesteuer Bönen 2026
Stand: Satzung vom 1. Dezember 2014, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bönen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig.
Für gefährliche Hunde kann eine anerkannte Begleithundprüfung die Steuer auf ein Drittel senken.
Steuersätze in Bönen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 96 € |
| 2 Hunde | 108 € | 216 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 540 € |
Wichtig: In Bönen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 3 und 4: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde; bei mehreren gefährlichen Hunden 636 € je Hund. Rassehunde nach Abs. 3 gelten bei Feststellung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW als nicht gefährlich.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bönen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 540 € | 5.400 € |
In Bönen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bönen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Bönen an. Hund in Bönen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bönen
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: Jährlich am 01.07.; für zurückliegende Jahre und Veranlagungen nach dem 01.07. einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bönen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt der Halter bis zu zwei Monate, wenn der Hund andernorts in Deutschland versteuert oder steuerbefreit ist
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), ausgenommen gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Gefährliche Hunde mit Begleithundprüfung in einem der AZG angehörenden Verein oder Verband: auf Antrag Steuer auf ein Drittel ermäßigt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bönen im Vergleich
Bönen entspricht genau dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bönen Platz 103 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bönen Platz 365 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bönen | – | 96 € | 216 € |
| Kamen | 7 km | 90 € | 208 € |
| Bergkamen | 8 km | 96 € | 216 € |
| Unna | 8 km | 108 € | 240 € |
| Hamm | 10 km | 90 € | 248 € |
| Werne | 11 km | 85 € | 200 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bönen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bönen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bönen 216 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 108 €.
Gibt es in Bönen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bönen 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bönen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bönen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bönen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bönen nennt als Fälligkeit: Jährlich am 01.07.; für zurückliegende Jahre und Veranlagungen nach dem 01.07. einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bönen vom 03.01.2001, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.12.2014 (Lesefassung Stand 2/2015)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Dezember 2014
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden