Hundesteuer Schwerte 2026

In Schwerte richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 99 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 111 €, zusammen 222 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 123 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus dem Tierheim Schwerte sind zwölf Monate von der Hundesteuer befreit.

Ein Hund99 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen222 €pro Jahr

Steuersätze in Schwerte

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund99 €99 €
2 Hunde111 €222 €
3 oder mehr Hunde123 €369 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Schwerte gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwerte?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 99 € 990 €
2 Hunde 222 € 2.220 €
3 Hunde 369 € 3.690 €

In Schwerte zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwerte: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Schwerte an. Hund in Schwerte anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwerte gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Schwerte: 12 Monate befreit nach Vorlage der Übernahmevereinbarung
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar mit dem Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwerte abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Schwerte aufhalten, für bereits anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und andere speziell ausgebildete Hunde schwerbehinderter Menschen (§§ 12 ff. BGG), auf Antrag
  • Hunde aus dem Tierheim Schwerte: 12 Monate befreit nach Vorlage der Übernahmevereinbarung
  • Keine Befreiung für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW

Ermäßigt wird

  • 50 % für Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II und wirtschaftlich Gleichstehende, nur für einen Hund (nicht für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW)

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Schwerte im Vergleich

Schwerte liegt 2,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Schwerte auf Platz 84 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwerte Platz 277 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwerte–99 €222 €
Dortmund 11 km 156 € 408 €
Hagen 11 km 180 € 420 €
Iserlohn 12 km 90 € 216 €
Unna 13 km 108 € 240 €
Wetter (Ruhr) 14 km 112 € 286 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwerte

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwerte für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwerte 222 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 111 €.

Gibt es in Schwerte einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Schwerte gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwerte anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwerte innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwerte befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwerte gilt: Hunde aus dem Tierheim Schwerte: 12 Monate befreit nach Vorlage der Übernahmevereinbarung.

Wann ist die Hundesteuer in Schwerte fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwerte nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar mit dem Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Schwerte vom 25.03.2024 (Ortsrecht 22-10, Ratsbeschluss 20.03.2024, in Kraft ab 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. März 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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