Hundesteuer Halver 2026

In Halver richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 126 €.

Ein Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr

Steuersätze in Halver

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund90 €90 €
2 Hunde108 €216 €
3 oder mehr Hunde126 €378 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Halver gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Halver?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 378 € 3.780 €

In Halver zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Halver: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Halver an. Hund in Halver anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Halver
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Halbjährlich am 15.02. und 15.08. je die Hälfte des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Halver abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
  • Vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde von Tierschutzvereinen und ähnlichen Vereinen bei ordnungsgemäßer Buchführung

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Therapie- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Halver im Vergleich

Halver liegt 6 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Halver Platz 82 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Halver Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Halver–90 €216 €
Schalksmühle 6 km 72 € 172 €
Lüdenscheid 10 km 120 € 360 €
Radevormwald 10 km 80 € 220 €
Wipperfürth 10 km 90 € 240 €
Hückeswagen 12 km 105 € 276 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Halver

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Halver für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Halver 216 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 108 €.

Gibt es in Halver einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Halver gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Halver anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Halver innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Halver fällig?

Die Hundesteuersatzung von Halver nennt als Fälligkeit: Halbjährlich am 15.02. und 15.08. je die Hälfte des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Halver, Ratsbeschluss vom 25.06.1971, Lesefassung mit 10. Änderungssatzung vom 16.12.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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