Hundesteuer Hückeswagen 2026

In Hückeswagen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 105 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 138 €, zusammen 276 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 154 €. Für einen gefährlichen Hund werden 650 € fällig.

Für gelistete Rassehunde ist mit bestandenem Wesenstest und Leinen- und Maulkorbbefreiung auf Antrag der normale Steuersatz möglich.

Ein Hund105 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr
Gefährlicher Hund650 €pro Jahr

Steuersätze in Hückeswagen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund105 €105 €
2 Hunde138 €276 €
3 oder mehr Hunde154 €462 € (bei 3)
Gefährlicher Hund650 €

Wichtig: In Hückeswagen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 750 € je Hund; für Rassehunde auf Antrag Normalsatz bei bestandenem Wesenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hückeswagen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 105 € 1.050 €
2 Hunde 276 € 2.760 €
3 Hunde 462 € 4.620 €
1 gefährlicher Hund 650 € 6.500 €

In Hückeswagen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hückeswagen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hückeswagen an. Hund in Hückeswagen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hückeswagen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 105 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hückeswagen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B, BL, GL, TBl, aG oder H
  • Nachweislich ausgebildete Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 und §§ 12f, 12g BGG
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
  • 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde mit anerkannter Prüfung (nicht für gefährliche Hunde)
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
  • 50 % für einen Hund bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Hückeswagen im Vergleich

Hückeswagen liegt 9 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen steht Hückeswagen auf Platz 148 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hückeswagen Platz 470 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hückeswagen–105 €276 €
Wipperfürth 6 km 90 € 240 €
Radevormwald 6 km 80 € 220 €
Wermelskirchen 8 km 104 € 240 €
Remscheid 10 km 156 € 408 €
Kürten 12 km 108 € 252 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hückeswagen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hückeswagen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hückeswagen 276 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 138 €.

Gibt es in Hückeswagen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hückeswagen 650 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 105 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hückeswagen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hückeswagen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Hückeswagen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hückeswagen nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Schloss-Stadt Hückeswagen vom 24.09.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. September 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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