Hundesteuer Remscheid 2026
In Remscheid richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 156 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 204 €, zusammen 408 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.020 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024.
Hunde, die direkt aus dem Tierheim Remscheid übernommen werden, sind in den ersten 12 Monaten steuerfrei.
Steuersätze in Remscheid
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 156 € | 156 € |
| 2 Hunde | 204 € | 408 € |
| 3 oder mehr Hunde | 240 € | 720 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 1.020 € |
Wichtig: In Remscheid gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung, stets u. a. Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Rettungs- und Katastrophenschutzhunde mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Remscheid: erste 12 Monate nach Aufnahme
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist
Ermäßigt wird
- Auf 33 € jährlich für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII und wirtschaftlich Gleichgestellte (entfällt bei mehr als einem Hund; nicht für gefährliche Hunde)
- Gefährliche Hunde: normaler Steuersatz, solange eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW vorliegt
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Remscheid anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Remscheid abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15. März und 15. September (je die Hälfte des Jahresbetrags)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Remscheid im Vergleich
Remscheid liegt 48 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Remscheid Platz 185 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Remscheid | – | 156 € | 408 € |
| Solingen | 8 km | 151,20 € | 348 € |
| Wuppertal | 10 km | 160 € | 576 € |
| Hilden | 18 km | 120 € | 300 € |
| Langenfeld (Rheinland) | 19 km | 110 € | 276 € |
| Velbert | 21 km | 119 € | 292 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024 (Neufassung, Ratsbeschluss 27.06.2024, Amtsblatt 17.07.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Juli 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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