Hundesteuer Wuppertal 2026
In Wuppertal richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 160 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 288 €, zusammen 576 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig.
Steuersätze in Wuppertal
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 160 € | 160 € |
| 2 Hunde | 288 € | 576 € |
| 3 oder mehr Hunde | 288 € | 864 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Wichtig: In Wuppertal gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde): Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 2 HStS)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wuppertal aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen H, Bl, Gl, RF); weiterer Hund im Einzelfall
- Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Wuppertal oder Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte: erste 12 Monate befreit
- Ausgebildete und geprüfte Rettungshunde einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation
Ermäßigt wird
- Steuer ein Viertel für einen Hund bei Beziehern von Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichstehenden (nicht für gefährliche Hunde)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Wuppertal anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Wuppertal abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Wuppertal im Vergleich
Wuppertal liegt 52 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Wuppertal Platz 191 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wuppertal | – | 160 € | 576 € |
| Remscheid | 10 km | 156 € | 408 € |
| Velbert | 13 km | 119 € | 292 € |
| Solingen | 13 km | 151,20 € | 348 € |
| Hattingen | 14 km | 120 € | 320 € |
| Witten | 21 km | 138 € | 420 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008, aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2023 (i. d. F. der 4. Änderung vom 19.12.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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