Hundesteuer Wuppertal 2026

In Wuppertal richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 160 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 288 €, zusammen 576 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig.

Ein Hund160 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen576 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Wuppertal

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund160 €160 €
2 Hunde288 €576 €
3 oder mehr Hunde288 €864 € (bei 3)
Gefährlicher Hund1.000 €

Wichtig: In Wuppertal gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde): Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 2 HStS)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wuppertal aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde
  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen H, Bl, Gl, RF); weiterer Hund im Einzelfall
  • Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Wuppertal oder Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte: erste 12 Monate befreit
  • Ausgebildete und geprüfte Rettungshunde einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation

Ermäßigt wird

  • Steuer ein Viertel für einen Hund bei Beziehern von Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichstehenden (nicht für gefährliche Hunde)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Wuppertal anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Wuppertal abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Wuppertal im Vergleich

Wuppertal liegt 52 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Wuppertal Platz 191 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wuppertal–160 €576 €
Remscheid 10 km 156 € 408 €
Velbert 13 km 119 € 292 €
Solingen 13 km 151,20 € 348 €
Hattingen 14 km 120 € 320 €
Witten 21 km 138 € 420 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008, aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2023 (i. d. F. der 4. Änderung vom 19.12.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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