Hundesteuer Gevelsberg 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2013, geprüft am 1. Oktober 2026
In Gevelsberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 114 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 138 €, zusammen 276 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €.
Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind auf Antrag zwölf Monate steuerfrei.
Steuersätze in Gevelsberg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 114 € | 114 € |
| 2 Hunde | 138 € | 276 € |
| 3 oder mehr Hunde | 156 € | 468 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Gevelsberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gevelsberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 114 € | 1.140 € |
| 2 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 3 Hunde | 468 € | 4.680 € |
In Gevelsberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gevelsberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Gevelsberg an. Hund in Gevelsberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Gevelsberg gilt:
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim oder einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 114 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim oder einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 50 % für Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II oder Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nur für einen Hund
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Gevelsberg im Vergleich
Gevelsberg liegt 17,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Gevelsberg auf Platz 114 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Gevelsberg Platz 360 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gevelsberg | – | 114 € | 276 € |
| Ennepetal | 4 km | 125 € | 350 € |
| Schwelm | 5 km | 150 € | 380 € |
| Wetter (Ruhr) | 8 km | 112 € | 286 € |
| Hagen | 10 km | 180 € | 420 € |
| Wuppertal | 11 km | 160 € | 576 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gevelsberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gevelsberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gevelsberg 276 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 138 €.
Gibt es in Gevelsberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Gevelsberg gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Gevelsberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gevelsberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Gevelsberg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gevelsberg gilt: Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim oder einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Gevelsberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gevelsberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Gevelsberg vom 17.09.2001 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 16.12.2013 (§ 2 Abs. 1 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag vom 28.11.2005; Ortsrecht 8.1, EL 2014)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2013
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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