Hundesteuer Schwelm 2026

In Schwelm richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 150 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 190 €, zusammen 380 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 225 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.

Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim im Ennepe-Ruhr-Kreis sind im ersten Jahr steuerfrei, aus anderen gemeinnützigen Tierheimen zahlt man im ersten Jahr die Hälfte.

Ein Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen380 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Schwelm

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Juli 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund150 €150 €
2 Hunde190 €380 €
3 oder mehr Hunde225 €675 € (bei 3)
Gefährlicher Hund1.000 €

Wichtig: In Schwelm gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Alano, Rottweiler) und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde; Normalsatz auf Antrag bei bestandener Verhaltensprüfung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwelm?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 150 € 1.500 €
2 Hunde 380 € 3.800 €
3 Hunde 675 € 6.750 €
1 gefährlicher Hund 1.000 € 10.000 €

In Schwelm zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwelm: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Schwelm an. Hund in Schwelm anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Schwelm gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwelm gilt:
    • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Sitz im Ennepe-Ruhr-Kreis: 1 Jahr befreit (nicht für Auslandsvermittlungen)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 150 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwelm abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen BL, GL, aG oder H)
  • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Sitz im Ennepe-Ruhr-Kreis: 1 Jahr befreit (nicht für Auslandsvermittlungen)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Schwelm aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für 1 Jahr für Hunde aus anderen gemeinnützigen Tierheimen außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises (nicht für Auslandsvermittlungen)
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Schwelm im Vergleich

Schwelm liegt 53,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Schwelm auf Platz 149 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwelm Platz 472 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwelm–150 €380 €
Ennepetal 5 km 125 € 350 €
Gevelsberg 5 km 114 € 276 €
Wuppertal 7 km 160 € 576 €
Wetter (Ruhr) 13 km 112 € 286 €
Remscheid 13 km 156 € 408 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwelm

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwelm für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwelm 380 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 190 €.

Gibt es in Schwelm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwelm 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 150 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwelm anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwelm innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwelm befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwelm gilt: Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Sitz im Ennepe-Ruhr-Kreis: 1 Jahr befreit (nicht für Auslandsvermittlungen).

Wann ist die Hundesteuer in Schwelm fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwelm nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm vom 15.12.2000 in der Fassung des 4. Nachtrags vom 17.06.2024 (in Kraft seit 01.07.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Juni 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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