Hundesteuer Wülfrath 2026

In Wülfrath richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 168 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 198 €, zusammen 396 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 222 €. Für einen gefährlichen Hund werden 852 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Für Hunde aus dem Tierheim Velbert wird die Steuer auf Antrag vier Jahre lang um 50 % gesenkt.

Ein Hund168 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Gefährlicher Hund852 €pro Jahr

Steuersätze in Wülfrath

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2021
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund168 €168 €
2 Hunde198 €396 €
3 oder mehr Hunde222 €666 € (bei 3)
Gefährlicher Hund852 €

Wichtig: In Wülfrath gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung, einschließlich der dort genannten 14 Rassen und ihrer Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 1.200 € je Hund. Normale Steuersätze bei amtlicher oder tierärztlicher Bescheinigung, dass vom Hund keine Gefahr ausgeht

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wülfrath?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 168 € 1.680 €
2 Hunde 396 € 3.960 €
3 Hunde 666 € 6.660 €
1 gefährlicher Hund 852 € 8.520 €

In Wülfrath zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wülfrath: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Wülfrath an. Hund in Wülfrath anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wülfrath
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 168 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wülfrath abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Vorübergehender Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) und Assistenzhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde aus dem Tierheim Velbert für vier Jahre auf schriftlichen Antrag (§ 3 Abs. 3)
  • 50 % für den ersten Hund zur Bewachung von Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 bis 46 SGB XII und gleichstehenden Personen
  • 50 % für den ersten Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für den ersten geprüften und entsprechend verwendeten Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Wülfrath im Vergleich

Wülfrath liegt 72 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Wülfrath Platz 218 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wülfrath Platz 709 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wülfrath–168 €396 €
Mettmann 5 km 130 € 320 €
Velbert 7 km 119 € 292 €
Heiligenhaus 7 km 118 € 290 €
Haan 10 km 120 € 360 €
Erkrath 11 km 132 € 264 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wülfrath

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wülfrath für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wülfrath 396 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 198 €.

Gibt es in Wülfrath einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wülfrath 852 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 168 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wülfrath anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wülfrath innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wülfrath fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wülfrath nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Wülfrath vom 04.12.2012, Lesefassung mit Ratsbeschluss vom 08.10.2024, in Kraft ab 15.10.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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