Hundesteuer Wipperfürth 2026

In Wipperfürth richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Für gelistete Hunderassen kann nach bestandenem Wesenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung auf Antrag der normale Steuersatz gelten.

Ein Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Wipperfürth

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2016
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund90 €90 €
2 Hunde120 €240 €
3 oder mehr Hunde150 €450 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Wipperfürth gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung einschließlich der dort genannten 14 Rassen und ihrer Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 750 € je Hund. Für gelistete Rassen auf Antrag Normalsatz bei bestandenem Wesenstest mit Leinen- und Maulkorbbefreiung; keine Ausnahme für individuell gefährliche Hunde nach Buchstaben a bis d

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wipperfürth?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 450 € 4.500 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Wipperfürth zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wipperfürth: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Wipperfürth an. Hund in Wipperfürth anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wipperfürth
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wipperfürth abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag
  • Bei einem Aufenthalt von höchstens zwei Monaten: bei Ankunft vorhandene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, auf Antrag nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Wipperfürth im Vergleich

Wipperfürth liegt 6 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Wipperfürth Platz 82 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wipperfürth Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wipperfürth–90 €240 €
Hückeswagen 6 km 105 € 276 €
Radevormwald 10 km 80 € 220 €
Halver 10 km 90 € 216 €
Lindlar 11 km 90 € 240 €
Kürten 12 km 108 € 252 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wipperfürth

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wipperfürth für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wipperfürth 240 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 120 €.

Gibt es in Wipperfürth einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wipperfürth 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wipperfürth anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wipperfürth innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wipperfürth fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wipperfürth nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Hansestadt Wipperfürth vom 16.12.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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