Hundesteuer Attendorn 2026

In Attendorn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 92 €, zusammen 184 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 114 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Ein Hundeführerschein nach BHV- oder VDH-Richtlinien ermöglicht auf Antrag 50 % Steuerermäßigung, außer bei gefährlichen Hunden.

Ein Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen184 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Attendorn

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund60 €60 €
2 Hunde92 €184 €
3 oder mehr Hunde114 €342 € (bei 3)
Gefährlicher Hund400 €

Wichtig: In Attendorn gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: festgestellte Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW sowie die in der Satzung aufgeführten Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW und deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 600 € je Hund jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Attendorn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 184 € 1.840 €
3 Hunde 342 € 3.420 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

In Attendorn zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Attendorn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Attendorn an. Hund in Attendorn anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Attendorn gilt:
    • Dauerhaft erkrankte Hunde aus anerkannten Tierheimen, vergleichbaren Einrichtungen oder Privatinitiativen, deren Vermittlung unter marktüblichen Bedingungen ausgeschlossen war
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Attendorn abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (nicht für gefährliche Hunde)
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Herdenbewachung in der benötigten Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
  • Diensthunde von Polizei-, Hilfspolizei- und Zollbeamten sowie Dienstkräften der Ordnungsbehörden bei überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt (nicht für gefährliche Hunde)
  • Hunde ausschließlich für Aufgaben von DRK, Arbeitersamariterbund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW, Bundesverband Rettungshunde e.V. oder Bundesluftschutzverband (nicht für gefährliche Hunde)
  • Hunde für die Aufgaben von Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen (nicht für gefährliche Hunde)
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern sowie bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
  • Dauerhaft erkrankte Hunde aus anerkannten Tierheimen, vergleichbaren Einrichtungen oder Privatinitiativen, deren Vermittlung unter marktüblichen Bedingungen ausgeschlossen war

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung
  • 50 % bei nachgewiesenem Hundeführerschein nach BHV- oder VDH-Richtlinien
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, höchstens zwei Hunde
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen
  • Keine Steuerermäßigung für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Attendorn im Vergleich

Attendorn liegt 36 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Attendorn Platz 14 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Attendorn Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Attendorn–60 €184 €
Plettenberg 10 km 72 € 192 €
Olpe 12 km 75 € 180 €
Meinerzhagen 19 km 72 € 168 €
Kreuztal 19 km 84 € 192 €
Lüdenscheid 21 km 120 € 360 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Attendorn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Attendorn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Attendorn 184 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 92 €.

Gibt es in Attendorn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Attendorn 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Attendorn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Attendorn innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Attendorn befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Attendorn gilt: Dauerhaft erkrankte Hunde aus anerkannten Tierheimen, vergleichbaren Einrichtungen oder Privatinitiativen, deren Vermittlung unter marktüblichen Bedingungen ausgeschlossen war.

Wann ist die Hundesteuer in Attendorn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Attendorn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Hansestadt Attendorn vom 27.09.2012 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 13.12.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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