Hundesteuer Neunkirchen-Seelscheid 2026

In Neunkirchen-Seelscheid richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 114 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 145 €, zusammen 290 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 177 €. Für einen gefährlichen Hund werden 856 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Bei zwei Hunden gelten 145 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 177 € je Hund jährlich.

Ein Hund114 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen290 €pro Jahr
Gefährlicher Hund856 €pro Jahr

Steuersätze in Neunkirchen-Seelscheid

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2013
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund114 €114 €
2 Hunde145 €290 €
3 oder mehr Hunde177 €531 € (bei 3)
Gefährlicher Hund856 €

Wichtig: In Neunkirchen-Seelscheid gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach amtstierärztlicher Begutachtung behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 1.199 € je Hund jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neunkirchen-Seelscheid?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 114 € 1.140 €
2 Hunde 290 € 2.900 €
3 Hunde 531 € 5.310 €
1 gefährlicher Hund 856 € 8.560 €

In Neunkirchen-Seelscheid zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neunkirchen-Seelscheid: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Nachwuchs nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid an. Hund in Neunkirchen-Seelscheid anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Neunkirchen-Seelscheid gilt:
    • Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Übernahmemonat, außer gefährlichen Hunden
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 114 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neunkirchen-Seelscheid abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Vorübergehender Aufenthalt bis zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), außer gefährlichen Hunden
  • Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Übernahmemonat, außer gefährlichen Hunden

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, außer gefährlichen Hunden
  • 50 % für geprüfte und entsprechend verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, außer gefährlichen Hunden
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt, außer gefährlichen Hunden
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Neunkirchen-Seelscheid im Vergleich

Neunkirchen-Seelscheid liegt 18 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Neunkirchen-Seelscheid Platz 169 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neunkirchen-Seelscheid Platz 538 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neunkirchen-Seelscheid–114 €290 €
Hennef (Sieg) 8 km 120 € 312 €
Lohmar 9 km 108 € 264 €
Siegburg 10 km 95 € 240 €
Overath 11 km 96 € 264 €
Rösrath 12 km 96 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neunkirchen-Seelscheid

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neunkirchen-Seelscheid für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neunkirchen-Seelscheid 290 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 145 €.

Gibt es in Neunkirchen-Seelscheid einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neunkirchen-Seelscheid 856 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 114 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neunkirchen-Seelscheid anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neunkirchen-Seelscheid innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Nachwuchs nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Neunkirchen-Seelscheid befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Neunkirchen-Seelscheid gilt: Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Übernahmemonat, außer gefährlichen Hunden.

Wann ist die Hundesteuer in Neunkirchen-Seelscheid fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neunkirchen-Seelscheid nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 29.10.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.01.2013
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
31. Januar 2013
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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