Hundesteuer Kempten (Allgäu) 2026
In Kempten (Allgäu) kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen170 €pro Jahr
Steuersätze in Kempten (Allgäu)
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 170 €, drei Hunde 270 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, zur Bewachung von Erwerbsherden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude)
- 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes für den ersten Hund
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Kempten (Allgäu) anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Kempten (Allgäu) abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, danach jährlich zum 1. März
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Kempten (Allgäu) im Vergleich
Kempten (Allgäu) liegt 10 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Kempten (Allgäu) auf Platz 12 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kempten (Allgäu) | – | 70 € | 170 € |
| Ravensburg | 53 km | 108 € | 324 € |
| Friedrichshafen | 63 km | 132 € | 396 € |
| Neu-Ulm | 78 km | 108 € | 324 € |
| Ulm | 79 km | 108 € | 324 € |
| Augsburg | 84 km | 84 € | 204 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Kempten (Allgäu) vom 27.08.2024 (StABl KE 31/24)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. August 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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