Hundesteuer Lohne (Oldenburg) 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2003, geprüft am 1. Oktober 2026
In Lohne (Oldenburg) kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2004.
Hunde aus dem Tierheim sind in Lohne auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Lohne (Oldenburg)
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 75 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 600 € für einen gefährlichen Hund, 1.000 € für jeden weiteren; Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lohne (Oldenburg)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 175 € | 1.750 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Lohne (Oldenburg): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Lohne (Oldenburg) an. Hund in Lohne (Oldenburg) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Lohne (Oldenburg) gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lohne (Oldenburg) abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwachleuten im Wachdienst
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Lohne (Oldenburg) im Vergleich
Lohne (Oldenburg) liegt 44 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Lohne (Oldenburg) Platz 2 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lohne (Oldenburg) Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lohne (Oldenburg) | – | 40 € | 100 € |
| Vechta | 7 km | 40 € | 100 € |
| Cloppenburg | 24 km | 42 € | 103 € |
| Bramsche | 34 km | 72 € | 168 € |
| Osnabrück | 45 km | 120 € | 282 € |
| Ganderkesee | 46 km | 48 € | 114 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lohne (Oldenburg)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lohne (Oldenburg) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Lohne (Oldenburg) 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Lohne (Oldenburg) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lohne (Oldenburg) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Lohne (Oldenburg) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Lohne (Oldenburg) innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Lohne (Oldenburg) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lohne (Oldenburg) gilt: Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Lohne (Oldenburg) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Lohne (Oldenburg) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Lohne (Oldenburg) vom 12.12.2003 (Rat 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2003
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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