Hundesteuer Lohne (Oldenburg) 2026

In Lohne (Oldenburg) kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2004.

Hunde aus dem Tierheim sind in Lohne auf Antrag ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Lohne (Oldenburg)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2004
Erster Hund40 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund75 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 600 € für einen gefährlichen Hund, 1.000 € für jeden weiteren; Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lohne (Oldenburg)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 175 € 1.750 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lohne (Oldenburg): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Lohne (Oldenburg) an. Hund in Lohne (Oldenburg) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Lohne (Oldenburg) gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lohne (Oldenburg) abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwachleuten im Wachdienst
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Lohne (Oldenburg) im Vergleich

Lohne (Oldenburg) liegt 44 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Lohne (Oldenburg) Platz 2 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Lohne (Oldenburg) Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lohne (Oldenburg)–40 €100 €
Vechta 7 km 40 € 100 €
Cloppenburg 24 km 42 € 103 €
Bramsche 34 km 72 € 168 €
Osnabrück 45 km 120 € 282 €
Ganderkesee 46 km 48 € 114 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lohne (Oldenburg)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lohne (Oldenburg) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lohne (Oldenburg) 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Lohne (Oldenburg) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lohne (Oldenburg) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lohne (Oldenburg) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lohne (Oldenburg) innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Lohne (Oldenburg) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Lohne (Oldenburg) gilt: Hunde aus einem Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Lohne (Oldenburg) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lohne (Oldenburg) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Lohne (Oldenburg) vom 12.12.2003 (Rat 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2003
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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