Hundesteuer Vechta 2026
Stand: Satzung vom 14. November 2001, geprüft am 1. Oktober 2026
In Vechta kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.
Hunde aus dem Tierheim sind in Vechta auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Vechta
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 75 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Vechta?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 175 € | 1.750 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Vechta: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Vechta an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Vechta gilt:
- Vermittelte Hunde aus Tierheimen: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
- Vermittelte Hunde aus Tierheimen: 1 Jahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- Erlass ganz oder teilweise bei unbilliger Härte im Einzelfall, insbesondere bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder vergleichbarem Einkommen
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Vechta im Vergleich
Vechta liegt 44 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Vechta Platz 2 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Vechta Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Vechta | – | 40 € | 100 € |
| Lohne (Oldenburg) | 7 km | 40 € | 100 € |
| Cloppenburg | 21 km | 42 € | 103 € |
| Ganderkesee | 38 km | 48 € | 114 € |
| Bramsche | 41 km | 72 € | 168 € |
| Delmenhorst | 43 km | 108 € | 264 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Vechta
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Vechta für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Vechta 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Vechta einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Vechta gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Vechta anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Vechta innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Vechta befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Vechta gilt: Vermittelte Hunde aus Tierheimen: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Vechta fällig?
Die Hundesteuersatzung von Vechta nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Vechta (Satzung vom 08.11.1993 mit 1. Änderungssatzung vom 25.06.2001, bekannt gemacht 14.11.2001, in Kraft seit 01.01.2002)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. November 2001
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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