Hundesteuer Bramsche 2026

In Bramsche kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2004.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr

Steuersätze in Bramsche

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2004
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bramsche?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bramsche: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Bramsche an. Hund in Bramsche anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bramsche
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bramsche abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und anderswo versteuern
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Bramsche im Vergleich

Bramsche liegt 12 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Bramsche Platz 20 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bramsche Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bramsche–72 €168 €
Osnabrück 15 km 120 € 282 €
Georgsmarienhütte 23 km 81 € 189 €
Ibbenbüren 23 km 72 € 168 €
Melle 33 km 72 € 180 €
Lohne (Oldenburg) 34 km 40 € 100 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bramsche

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bramsche für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bramsche 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bramsche einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bramsche gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Bramsche anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bramsche innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bramsche fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bramsche nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bramsche vom 25.03.2004
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. März 2004
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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