Hundesteuer Bramsche 2026
Stand: Satzung vom 25. März 2004, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bramsche kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2004.
Steuersätze in Bramsche
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bramsche?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bramsche: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Bramsche an. Hund in Bramsche anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bramsche
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bramsche abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und anderswo versteuern
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Bramsche im Vergleich
Bramsche liegt 12 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Bramsche Platz 20 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bramsche Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bramsche | – | 72 € | 168 € |
| Osnabrück | 15 km | 120 € | 282 € |
| Georgsmarienhütte | 23 km | 81 € | 189 € |
| Ibbenbüren | 23 km | 72 € | 168 € |
| Melle | 33 km | 72 € | 180 € |
| Lohne (Oldenburg) | 34 km | 40 € | 100 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bramsche
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bramsche für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bramsche 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bramsche einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bramsche gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Bramsche anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bramsche innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bramsche fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bramsche nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bramsche vom 25.03.2004
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. März 2004
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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