Hundesteuer Georgsmarienhütte 2026

In Georgsmarienhütte kostet der erste Hund 81 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2003.

Erster Hund81 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen189 €pro Jahr
Gefährlicher Hund612 €pro Jahr

Steuersätze in Georgsmarienhütte

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2003
Erster Hund81 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund138 €
Gefährlicher Hund612 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d: 612 € je gefährlichem Hund (festgestellte Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG) sowie für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Georgsmarienhütte?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 81 € 810 €
2 Hunde 189 € 1.890 €
3 Hunde 327 € 3.270 €
1 gefährlicher Hund 612 € 6.120 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Georgsmarienhütte: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Georgsmarienhütte an. Hund in Georgsmarienhütte anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Georgsmarienhütte
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 81 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Georgsmarienhütte abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Georgsmarienhütte im Vergleich

Georgsmarienhütte liegt 3 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Georgsmarienhütte auf Platz 28 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Georgsmarienhütte auf Platz 151 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Georgsmarienhütte–81 €189 €
Osnabrück 8 km 120 € 282 €
Melle 21 km 72 € 180 €
Bramsche 23 km 72 € 168 €
Ibbenbüren 23 km 72 € 168 €
Warendorf 29 km 96 € 300 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Georgsmarienhütte

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Georgsmarienhütte für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Georgsmarienhütte 189 € im Jahr: 81 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Georgsmarienhütte einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Georgsmarienhütte 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 81 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Georgsmarienhütte anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Georgsmarienhütte innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Georgsmarienhütte fällig?

Die Hundesteuersatzung von Georgsmarienhütte nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Georgsmarienhütte vom 27.03.2003 (Amtsblatt LK Osnabrück 07/2003), Lesefassung mit Änderungen vom 07.07.2005 und 05.03.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. März 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden