Hundesteuer Georgsmarienhütte 2026
Stand: Satzung vom 5. März 2015, geprüft am 1. Oktober 2026
In Georgsmarienhütte kostet der erste Hund 81 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2003.
Steuersätze in Georgsmarienhütte
| Erster Hund | 81 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 138 € |
| Gefährlicher Hund | 612 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d: 612 € je gefährlichem Hund (festgestellte Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG) sowie für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Georgsmarienhütte?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 81 € | 810 € |
| 2 Hunde | 189 € | 1.890 € |
| 3 Hunde | 327 € | 3.270 € |
| 1 gefährlicher Hund | 612 € | 6.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Georgsmarienhütte: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Georgsmarienhütte an. Hund in Georgsmarienhütte anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Georgsmarienhütte
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 81 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Georgsmarienhütte abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 150 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Georgsmarienhütte im Vergleich
Georgsmarienhütte liegt 3 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Georgsmarienhütte auf Platz 28 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Georgsmarienhütte auf Platz 151 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Georgsmarienhütte | – | 81 € | 189 € |
| Osnabrück | 8 km | 120 € | 282 € |
| Melle | 21 km | 72 € | 180 € |
| Bramsche | 23 km | 72 € | 168 € |
| Ibbenbüren | 23 km | 72 € | 168 € |
| Warendorf | 29 km | 96 € | 300 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Georgsmarienhütte
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Georgsmarienhütte für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Georgsmarienhütte 189 € im Jahr: 81 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Georgsmarienhütte einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Georgsmarienhütte 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 81 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Georgsmarienhütte anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Georgsmarienhütte innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Georgsmarienhütte fällig?
Die Hundesteuersatzung von Georgsmarienhütte nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Georgsmarienhütte vom 27.03.2003 (Amtsblatt LK Osnabrück 07/2003), Lesefassung mit Änderungen vom 07.07.2005 und 05.03.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. März 2015
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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