Hundesteuer Ibbenbüren 2026

In Ibbenbüren richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 84 €, zusammen 168 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €.

Ein Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr

Steuersätze in Ibbenbüren

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund72 €72 €
2 Hunde84 €168 €
3 oder mehr Hunde96 €288 € (bei 3)
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Wichtig: In Ibbenbüren gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • Herdengebrauchshunde nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde im Dienst einer anerkannten Schweißhundestation

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Ibbenbüren anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Ibbenbüren abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Ibbenbüren im Vergleich

Ibbenbüren liegt 36 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Ibbenbüren Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ibbenbüren–72 €168 €
Rheine 19 km 78 € 178,80 €
Osnabrück 22 km 120 € 282 €
Münster 35 km 120 € 264 €
Lingen (Ems) 39 km 60 € 140 €
Nordhorn 47 km 75,60 € 201,60 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Ibbenbüren vom 20. Dezember 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 2.4.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. April 2014
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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