Hundesteuer Osnabrück 2026
In Osnabrück kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 162 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Osnabrück
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 162 € |
| Jeder weitere Hund | 198 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 282 €, drei Hunde 480 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt hat, sowie jedenfalls American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen (z. B. American Bullys); 720 € je gefährlichem Hund; keine Befreiung für gefährliche Hunde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen H oder Bl)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (mit Nachweis)
- Ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt anmelden.
- Hund in Osnabrück anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Osnabrück abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15. April und 15. Oktober
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Osnabrück im Vergleich
Osnabrück liegt 12 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Osnabrück Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Osnabrück | – | 120 € | 282 € |
| Ibbenbüren | 22 km | 72 € | 168 € |
| Rheine | 41 km | 78 € | 178,80 € |
| Bielefeld | 44 km | 144 € | 312 € |
| Münster | 45 km | 120 € | 264 € |
| Herford | 47 km | 80 € | 190 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024 (Amtsblatt für die Stadt Osnabrück Nr. 16 vom 22.11.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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