Hundesteuer Lörrach 2026

In Lörrach kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2007.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Lörrach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2007
Erster Hund96 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund500 €

Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 480 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1: Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH BW); 500 € je Kampfhund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
  • aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschiedene Rettungshunde
  • keine Befreiung für Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden (doppelter Satz, je weitere bis zu fünf Hunde erneut), nicht für Kampfhunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Lörrach anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Lörrach abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Lörrach im Vergleich

Lörrach liegt 24 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lörrach Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lörrach–96 €288 €
Freiburg im Breisgau 45 km 120 € 360 €
Villingen-Schwenningen 78 km 132 € 396 €
Lahr/Schwarzwald 82 km 100 € 300 €
Offenburg 98 km 120 € 360 €
Konstanz 114 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach (Hundesteuersatzung), redaktionelle Fassung, vom 21.11.1996, geändert 26.10.2000 und durch Änderungssatzung (in Kraft 01.01.2007)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. November 2006
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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