Hundesteuer Lörrach 2026
In Lörrach kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2007.
Steuersätze in Lörrach
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 480 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1: Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH BW); 500 € je Kampfhund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- ein Hund zum Schutz und zur Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
- aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschiedene Rettungshunde
- keine Befreiung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden (doppelter Satz, je weitere bis zu fünf Hunde erneut), nicht für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Lörrach anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Lörrach abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Lörrach im Vergleich
Lörrach liegt 24 € unter dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lörrach Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lörrach | – | 96 € | 288 € |
| Freiburg im Breisgau | 45 km | 120 € | 360 € |
| Villingen-Schwenningen | 78 km | 132 € | 396 € |
| Lahr/Schwarzwald | 82 km | 100 € | 300 € |
| Offenburg | 98 km | 120 € | 360 € |
| Konstanz | 114 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach (Hundesteuersatzung), redaktionelle Fassung, vom 21.11.1996, geändert 26.10.2000 und durch Änderungssatzung (in Kraft 01.01.2007)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. November 2006
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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