Hundesteuer Weil am Rhein 2026
Stand: Satzung vom 4. Februar 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Weil am Rhein kostet der erste Hund 99 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 198 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.
Steuersätze in Weil am Rhein
| Erster Hund | 99 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 198 € |
| Jeder weitere Hund | 198 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nach §§ 1 und 2 der Polizeiverordnung des Landes
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weil am Rhein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 99 € | 990 € |
| 2 Hunde | 297 € | 2.970 € |
| 3 Hunde | 495 € | 4.950 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weil am Rhein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weil am Rhein an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weil am Rhein
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde von Forstbediensteten und Wildtierschützern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Satzes für den ersten Hund (198 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 198 €
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Weil am Rhein im Vergleich
Weil am Rhein liegt 21 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Weil am Rhein Platz 13 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weil am Rhein Platz 277 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weil am Rhein | – | 99 € | 297 € |
| Lörrach | 3 km | 96 € | 288 € |
| Rheinfelden (Baden) | 12 km | 108 € | 324 € |
| Freiburg im Breisgau | 47 km | 120 € | 360 € |
| Emmendingen | 61 km | 120 € | 360 € |
| Villingen-Schwenningen | 81 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weil am Rhein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weil am Rhein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weil am Rhein 297 € im Jahr: 99 € für den ersten und 198 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weil am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weil am Rhein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 99 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weil am Rhein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weil am Rhein innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Weil am Rhein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weil am Rhein nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Weil am Rhein vom 28.11.2017, zuletzt geändert am 04.02.2020, in Kraft seit 11.03.2020 (konsolidierte Fassung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Februar 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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