Hundesteuer Weil am Rhein 2026

In Weil am Rhein kostet der erste Hund 99 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 198 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.

Erster Hund99 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen297 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Weil am Rhein

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund99 €
Zweiter Hund198 €
Jeder weitere Hund198 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nach §§ 1 und 2 der Polizeiverordnung des Landes

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weil am Rhein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 99 € 990 €
2 Hunde 297 € 2.970 €
3 Hunde 495 € 4.950 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Weil am Rhein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weil am Rhein an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weil am Rhein
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde von Forstbediensteten und Wildtierschützern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Satzes für den ersten Hund (198 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 198 €

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Weil am Rhein im Vergleich

Weil am Rhein liegt 21 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Weil am Rhein Platz 13 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weil am Rhein Platz 277 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Weil am Rhein–99 €297 €
Lörrach 3 km 96 € 288 €
Rheinfelden (Baden) 12 km 108 € 324 €
Freiburg im Breisgau 47 km 120 € 360 €
Emmendingen 61 km 120 € 360 €
Villingen-Schwenningen 81 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weil am Rhein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weil am Rhein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Weil am Rhein 297 € im Jahr: 99 € für den ersten und 198 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Weil am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weil am Rhein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 99 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Weil am Rhein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Weil am Rhein innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Weil am Rhein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Weil am Rhein nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Weil am Rhein vom 28.11.2017, zuletzt geändert am 04.02.2020, in Kraft seit 11.03.2020 (konsolidierte Fassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Februar 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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