Hundesteuer Rheinfelden (Baden) 2026
Stand: Satzung vom 22. September 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rheinfelden (Baden) kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Regelmäßig eingesetzte Schul- oder Besuchshunde sind mit Bescheinigung steuerfrei.
Steuersätze in Rheinfelden (Baden)
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde mit festgestellter Eigenschaft als Kampfhund im Sinne der Polizeiverordnung des Landes über das Halten gefährlicher Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rheinfelden (Baden)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rheinfelden (Baden): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rheinfelden (Baden) an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rheinfelden (Baden)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, Gl oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Regelmäßig eingesetzte Schul- oder Besuchshunde mit Bescheinigung
- Bis zu zwei Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden dienen
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (216 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 216 €
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Rheinfelden (Baden) im Vergleich
Rheinfelden (Baden) liegt 12 € unter dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rheinfelden (Baden) Platz 17 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rheinfelden (Baden) Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rheinfelden (Baden) | – | 108 € | 324 € |
| Lörrach | 11 km | 96 € | 288 € |
| Weil am Rhein | 12 km | 99 € | 297 € |
| Freiburg im Breisgau | 48 km | 120 € | 360 € |
| Emmendingen | 63 km | 120 € | 360 € |
| Villingen-Schwenningen | 75 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rheinfelden (Baden)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rheinfelden (Baden) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rheinfelden (Baden) 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rheinfelden (Baden) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rheinfelden (Baden) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rheinfelden (Baden) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rheinfelden (Baden) innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Rheinfelden (Baden) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rheinfelden (Baden) nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinfelden (Baden) vom 19.12.1996, zuletzt geändert am 22.09.2022 (Stadtrecht 2.11)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. September 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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