Hundesteuer Sindelfingen 2026
In Sindelfingen kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Die Stadt kündigt ab 1. Januar 2027 höhere Sätze an: 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren und 684 € für einen Kampfhund; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Steuersätze in Sindelfingen
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 360 €, drei Hunde 600 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3: 660 € für jeden Kampfhund nach § 1 PolVO gefährliche Hunde BW, jeden gefährlichen Hund nach § 2 PolVO sowie jeden Hund, der selbst oder dessen Elternteil einer dieser Rassen angehört: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu; Zuordnung durch die Ortspolizeibehörde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
- geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Wachhunde für Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile, wenn erforderlich
- keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin): 240 € je Zwinger bis 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde +240 €; nicht für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Sindelfingen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Sindelfingen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (Jahresbescheid im Januar)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Sindelfingen im Vergleich
Sindelfingen entspricht genau dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Sindelfingen Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sindelfingen | – | 120 € | 360 € |
| Böblingen | 3 km | 120 € | 360 € |
| Leonberg | 10 km | 132 € | 396 € |
| Stuttgart | 15 km | 144 € | 432 € |
| Tübingen | 21 km | 144 € | 288 € |
| Esslingen am Neckar | 23 km | 132 € | 396 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Sindelfingen über die Erhebung der Hundesteuer (Stadtrecht 09/01), zuletzt geändert am 28.09.2021, durchgeschriebene Fassung Stand 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. September 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.