Hundesteuer Leinfelden-Echterdingen 2026

In Leinfelden-Echterdingen kostet der erste Hund 126 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 252 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus dem Tierasyl sind zwei Jahre steuerfrei, Hunde mit Begleithundeprüfung oder Teamtest ein Jahr.

Erster Hund126 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen378 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Leinfelden-Echterdingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund126 €
Zweiter Hund252 €
Jeder weitere Hund252 €
Gefährlicher Hund840 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leinfelden-Echterdingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 126 € 1.260 €
2 Hunde 378 € 3.780 €
3 Hunde 630 € 6.300 €
1 gefährlicher Hund 840 € 8.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Leinfelden-Echterdingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen an. Hund in Leinfelden-Echterdingen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Leinfelden-Echterdingen gilt:
    • Hunde aus dem Tierasyl: 2 Jahre ab Übernahme befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 126 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde aus dem Tierasyl: 2 Jahre ab Übernahme befreit
  • Hunde mit Begleithundeprüfung, Schutzhundeprüfung I bis III oder Teamtest nach VDH-Prüfungsordnung: 1 Jahr befreit
  • Jagdlich brauchbare Hunde (JGHV-Prüfung) von Jagdausübungsberechtigten und Inhabern von Jagderlaubnisscheinen der örtlichen Jagdpachtgemeinschaften mit gültigem Jagdschein
  • Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde nach § 39 JWMG

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes (378 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 378 € (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Leinfelden-Echterdingen im Vergleich

Leinfelden-Echterdingen liegt 6 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Leinfelden-Echterdingen Platz 43 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Leinfelden-Echterdingen Platz 421 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leinfelden-Echterdingen–126 €378 €
Filderstadt 6 km 144 € 432 €
Böblingen 10 km 120 € 360 €
Stuttgart 10 km 144 € 432 €
Sindelfingen 10 km 120 € 360 €
Ostfildern 12 km 156 € 468 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leinfelden-Echterdingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Leinfelden-Echterdingen 378 € im Jahr: 126 € für den ersten und 252 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Leinfelden-Echterdingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leinfelden-Echterdingen 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 126 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Leinfelden-Echterdingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Leinfelden-Echterdingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Leinfelden-Echterdingen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Leinfelden-Echterdingen gilt: Hunde aus dem Tierasyl: 2 Jahre ab Übernahme befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Leinfelden-Echterdingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Leinfelden-Echterdingen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leinfelden-Echterdingen vom 12.11.1996 mit Änderungen bis 17.12.2024 (Stadtrecht 9/1)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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