Hundesteuer Ostfildern 2026

In Ostfildern kostet der erste Hund 156 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 312 €. Für einen gefährlichen Hund werden 468 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund156 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen468 €pro Jahr
Gefährlicher Hund468 €pro Jahr

Steuersätze in Ostfildern

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund156 €
Zweiter Hund312 €
Jeder weitere Hund312 €
Gefährlicher Hund468 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen, solange der Ortspolizeibehörde nicht nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ostfildern?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 156 € 1.560 €
2 Hunde 468 € 4.680 €
3 Hunde 780 € 7.800 €
1 gefährlicher Hund 468 € 4.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ostfildern: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Ostfildern an. Hund in Ostfildern anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ostfildern
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 156 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes (312 €) je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde erneut 312 € (nicht für Kampfhunde)

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): Nach § 1 Abs. 2 gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). Nach § 1 Abs. 3 kann bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Ostfildern im Vergleich

Ostfildern liegt 36 € über dem Median der 74 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Ostfildern Platz 70 von 74 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Ostfildern Platz 481 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ostfildern–156 €468 €
Esslingen am Neckar 3 km 132 € 396 €
Filderstadt 7 km 144 € 432 €
Nürtingen 10 km 132 € 392 €
Fellbach 11 km 132 € 396 €
Stuttgart 11 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ostfildern

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ostfildern für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ostfildern 468 € im Jahr: 156 € für den ersten und 312 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ostfildern einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ostfildern 468 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 156 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ostfildern anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ostfildern innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Ostfildern fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ostfildern nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ostfildern, beschlossen am 08.10.2025, bekannt gemacht am 16.10.2025, in Kraft ab 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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