Hundesteuer Weil der Stadt 2026
Stand: Satzung vom 20. Juli 2021, geprüft am 4. Oktober 2026
In Weil der Stadt kostet der erste Hund 168 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 336 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Nach bestandener Begleithundeprüfung oder Teamtest wird die Steuer auf Antrag halbiert, außer für Kampfhunde.
Steuersätze in Weil der Stadt
| Erster Hund | 168 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 336 € |
| Jeder weitere Hund | 336 € |
| Gefährlicher Hund | 672 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3: Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren annehmen lässt; insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.344 € jährlich; keine Steuervergünstigungen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weil der Stadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 168 € | 1.680 € |
| 2 Hunde | 504 € | 5.040 € |
| 3 Hunde | 840 € | 8.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 672 € | 6.720 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weil der Stadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weil der Stadt an. Hund in Weil der Stadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weil der Stadt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 168 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weil der Stadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; erfolgreiche Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung oder Teamtest nach der Prüfungsverordnung des Verbandes für das deutsche Hundewesen
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: dreifacher Ersthundsatz je bis zu fünf Hunde; keine Ermäßigung ohne Zucht in den letzten drei Kalenderjahren oder für Kampfhundezucht
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Weil der Stadt im Vergleich
Weil der Stadt liegt 48 € über dem Median der 102 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Weil der Stadt Platz 101 von 102 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Weil der Stadt Platz 709 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weil der Stadt | – | 168 € | 504 € |
| Calw | 10 km | 120 € | 360 € |
| Sindelfingen | 11 km | 120 € | 360 € |
| Leonberg | 12 km | 132 € | 396 € |
| Böblingen | 13 km | 120 € | 360 € |
| Ditzingen | 17 km | 144 € | 432 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weil der Stadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weil der Stadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weil der Stadt 504 € im Jahr: 168 € für den ersten und 336 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weil der Stadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weil der Stadt 672 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 168 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weil der Stadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weil der Stadt innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Weil der Stadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weil der Stadt nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Weil der Stadt vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.07.2021, in Kraft seit 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Juli 2021
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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