Hundesteuer Leonberg 2026

In Leonberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier mit bestandener Verhaltensprüfung halbiert sich die Steuer auf Antrag auf 300 €.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Leonberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 396 €, drei Hunde 660 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde kraft Rasse (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen), im Einzelfall festgestellte Kampfhunde (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie durch die Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde; 600 € je Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde (§ 21 Landesjagdgesetz)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden außerhalb bebauter Ortsteile, mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Kampfhunde nach § 6 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung (300 €)
  • Zwingersteuer 72 € je Zwinger für Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde, darunter eine zuchtfähige Hündin)
  • Keine Befreiung oder Wachhund-Ermäßigung für Kampfhunde und gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Leonberg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Leonberg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Baden-Württemberg

Leonberg im Vergleich

Leonberg liegt 12 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leonberg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leonberg–132 €396 €
Sindelfingen 10 km 120 € 360 €
Stuttgart 12 km 144 € 432 €
Böblingen 13 km 120 € 360 €
Ludwigsburg 17 km 168 € 504 €
Waiblingen 22 km 120 € 360 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Leonberg vom 22. November 2000 mit Änderungen zuletzt vom 21. Dezember 2010
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2010
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.