Hundesteuer Leonberg 2026
In Leonberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier mit bestandener Verhaltensprüfung halbiert sich die Steuer auf Antrag auf 300 €.
Steuersätze in Leonberg
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 396 €, drei Hunde 660 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 6: Kampfhunde kraft Rasse (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen), im Einzelfall festgestellte Kampfhunde (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie durch die Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde; 600 € je Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde (§ 21 Landesjagdgesetz)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden außerhalb bebauter Ortsteile, mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Kampfhunde nach § 6 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung (300 €)
- Zwingersteuer 72 € je Zwinger für Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde, darunter eine zuchtfähige Hündin)
- Keine Befreiung oder Wachhund-Ermäßigung für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Leonberg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Leonberg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur für erlaubnispflichtige Kampfhunde: Die Haltungserlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH): § 1 Abs. 2 – American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen gelten als Kampfhund, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer, § 1 Abs. 4). § 1 Abs. 3 – bei 9 weiteren Rassen und ihren Kreuzungen kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall bei Anhaltspunkten nach Prüfung festgestellt werden. Kampfhundehaltung ab 6 Monaten braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, § 3). Zucht- und Kreuzungsverbot sowie Pflicht zur Unfruchtbarmachung für Kampfhunde (§ 5 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Landesweit an der Leine außerhalb des befriedeten Besitztums: Kampfhunde, alle Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihrer Kreuzungen (älter als 6 Monate) sowie gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3 PolVOgH; Ausnahmen für Nicht-Kampfhunde der gelisteten Rassen möglich, § 4 Abs. 6); Kampfhunde und gefährliche Hunde zusätzlich mit Maulkorb (§ 4 Abs. 4). Für alle übrigen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für Kampfhunde Erlaubnis mit Sachkunde und unveränderlicher Kennzeichnung (§ 3 Abs. 2); Hunde der gelisteten Rassen und Kampfhunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Halterkennzeichnung am Halsband tragen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 28. September 2026)
Leonberg im Vergleich
Leonberg liegt 12 € über dem Median der 29 erfassten Städte in Baden-Württemberg (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leonberg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Leonberg | – | 132 € | 396 € |
| Sindelfingen | 10 km | 120 € | 360 € |
| Stuttgart | 12 km | 144 € | 432 € |
| Böblingen | 13 km | 120 € | 360 € |
| Ludwigsburg | 17 km | 168 € | 504 € |
| Waiblingen | 22 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Leonberg vom 22. November 2000 mit Änderungen zuletzt vom 21. Dezember 2010
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Dezember 2010
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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