Hundesteuer Güstrow 2026

In Güstrow kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2010.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr

Steuersätze in Güstrow

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2010
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund160 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Güstrow?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 370 € 3.700 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Güstrow: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Güstrow an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Güstrow
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Blindenbegleithunde
  • Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen benötigt werden (ärztliches Zeugnis, Merkzeichen H)
  • Auf Antrag: Diensthunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Auf Antrag: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Auf Antrag: Herdenschutzhunde und Jagdhunde von Berufsjägern

Ermäßigt wird

  • 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 %: Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 %: Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
  • 50 %: Wachhunde zugelassener Bewachungsunternehmen und von Einzelwächtern
  • 50 %: Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
  • 50 %: Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund (VDH-Mitgliedschaft und Auflagen)
  • Gewerbliche Hundehändler zahlen auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Güstrow im Vergleich

Güstrow liegt 6 € unter dem Median der 7 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Güstrow Platz 1 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Güstrow Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Güstrow–90 €210 €
Rostock 33 km 108 € 252 €
Wismar 48 km 100 € 232 €
Schwerin 53 km 108 € 308 €
Neubrandenburg 76 km 96 € 246 €
Stralsund 83 km 95 € 245 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Güstrow

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Güstrow für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Güstrow 210 € im Jahr: 90 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Güstrow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Güstrow gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Güstrow anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Güstrow innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Güstrow fällig?

Die Hundesteuersatzung von Güstrow nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.10.2008, nichtamtliche Lesefassung mit 1. Änderung vom 17.03.2010 und 2. Änderung vom 27.07.2017 (online gestellt 24.07.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. Juli 2017
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden