Hundesteuer Güstrow 2026
Stand: Satzung vom 27. Juli 2017, geprüft am 1. Oktober 2026
In Güstrow kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2010.
Steuersätze in Güstrow
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Güstrow?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 370 € | 3.700 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Güstrow: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Güstrow an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Güstrow
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Auf Antrag: Blindenbegleithunde
- Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen benötigt werden (ärztliches Zeugnis, Merkzeichen H)
- Auf Antrag: Diensthunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Auf Antrag: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Auf Antrag: Herdenschutzhunde und Jagdhunde von Berufsjägern
Ermäßigt wird
- 50 %: Wachhunde für Gebäude, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 %: Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 %: Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
- 50 %: Wachhunde zugelassener Bewachungsunternehmen und von Einzelwächtern
- 50 %: Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- 50 %: Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund (VDH-Mitgliedschaft und Auflagen)
- Gewerbliche Hundehändler zahlen auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
- Sachkunde
- Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Güstrow im Vergleich
Güstrow liegt 6 € unter dem Median der 7 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Güstrow Platz 1 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Güstrow Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Güstrow | – | 90 € | 210 € |
| Rostock | 33 km | 108 € | 252 € |
| Wismar | 48 km | 100 € | 232 € |
| Schwerin | 53 km | 108 € | 308 € |
| Neubrandenburg | 76 km | 96 € | 246 € |
| Stralsund | 83 km | 95 € | 245 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Güstrow
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Güstrow für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Güstrow 210 € im Jahr: 90 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Güstrow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Güstrow gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Güstrow anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Güstrow innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Güstrow fällig?
Die Hundesteuersatzung von Güstrow nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.10.2008, nichtamtliche Lesefassung mit 1. Änderung vom 17.03.2010 und 2. Änderung vom 27.07.2017 (online gestellt 24.07.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. Juli 2017
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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