Hundesteuer Wismar 2026

In Wismar kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Hunde aus dem Tierheim sind auf Antrag 12 Monate steuerfrei.

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen232 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Wismar

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund100 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund160 €
Gefährlicher Hund700 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 2 der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) als gefährlich gelten (§ 6 Abs. 2 der Satzung)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wismar?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 232 € 2.320 €
3 Hunde 392 € 3.920 €
1 gefährlicher Hund 700 € 7.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wismar: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wismar an. Hund in Wismar anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wismar gilt:
    • Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: je zur Hälfte am 5. März und 5. September.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder anderweitig schwerbehinderter Menschen benötigt werden
  • Auf Antrag: Therapiehunde in der tiergestützten Behandlung oder Heilpädagogik
  • Auf Antrag: Welpen, die beim Halter der Hündin bleiben, für 4 Monate ab Beginn der Steuerpflicht
  • Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate
  • Hunde, die überwiegend der Berufs- oder Gewerbeausübung dienen, unterliegen nicht der Steuer
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • 50 % für einen Hund von Jagdscheininhabern (keine Berufsjäger), der auch zur Jagd gehalten wird

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar im Vergleich

Wismar liegt 4 € über dem Median der 7 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Wismar auf Platz 5 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wismar Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wismar–100 €232 €
Schwerin 29 km 108 € 308 €
Güstrow 48 km 90 € 210 €
Rostock 49 km 108 € 252 €
Lübeck 51 km 156 € 312 €
Ahrensburg 84 km 120 € 260 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wismar

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wismar für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wismar 232 € im Jahr: 100 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wismar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wismar 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wismar anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wismar innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wismar befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wismar gilt: Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate.

Wann ist die Hundesteuer in Wismar fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wismar nennt als Fälligkeit: je zur Hälfte am 5. März und 5. September.

Quelle

Dokument
Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.11.2015 (unverbindliche Lesefassung, Stand der Neubekanntmachung vom 30.06.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. Juni 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden