Hundesteuer Wismar 2026
Stand: Satzung vom 30. Juni 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Wismar kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Hunde aus dem Tierheim sind auf Antrag 12 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Wismar
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 2 der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) als gefährlich gelten (§ 6 Abs. 2 der Satzung)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wismar?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 232 € | 2.320 € |
| 3 Hunde | 392 € | 3.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wismar: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wismar an. Hund in Wismar anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Wismar gilt:
- Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: je zur Hälfte am 5. März und 5. September.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder anderweitig schwerbehinderter Menschen benötigt werden
- Auf Antrag: Therapiehunde in der tiergestützten Behandlung oder Heilpädagogik
- Auf Antrag: Welpen, die beim Halter der Hündin bleiben, für 4 Monate ab Beginn der Steuerpflicht
- Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate
- Hunde, die überwiegend der Berufs- oder Gewerbeausübung dienen, unterliegen nicht der Steuer
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- 50 % für einen Hund von Jagdscheininhabern (keine Berufsjäger), der auch zur Jagd gehalten wird
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
- Sachkunde
- Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Wismar im Vergleich
Wismar liegt 4 € über dem Median der 7 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Wismar auf Platz 5 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wismar Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wismar | – | 100 € | 232 € |
| Schwerin | 29 km | 108 € | 308 € |
| Güstrow | 48 km | 90 € | 210 € |
| Rostock | 49 km | 108 € | 252 € |
| Lübeck | 51 km | 156 € | 312 € |
| Ahrensburg | 84 km | 120 € | 260 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wismar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wismar für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wismar 232 € im Jahr: 100 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wismar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wismar 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wismar anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wismar innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Wismar befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wismar gilt: Auf Antrag: Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus Wismar aufnehmen, für 12 Monate.
Wann ist die Hundesteuer in Wismar fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wismar nennt als Fälligkeit: je zur Hälfte am 5. März und 5. September.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.11.2015 (unverbindliche Lesefassung, Stand der Neubekanntmachung vom 30.06.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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