Hundesteuer Bad Doberan 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2004, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Doberan kostet der erste Hund 45 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2005.
Steuerbefreiungen für Blindenbegleit-, Hilfs-, Sanitäts- und Rettungshunde müssen alle zwei Jahre neu beantragt werden.
Steuersätze in Bad Doberan
| Erster Hund | 45 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 70 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Doberan?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 45 € | 450 € |
| 2 Hunde | 105 € | 1.050 € |
| 3 Hunde | 175 € | 1.750 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Doberan: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten bei der Stadt Bad Doberan an. Hund in Bad Doberan anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Doberan
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 45 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 01.07. einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Doberan abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Blindenbegleithunde
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H)
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde mit nachgewiesener Verwendung
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern überwiegend oder ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; bei Jagdausübung mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
- 50 % für Schutzhunde mit Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes, höchstens zwei Jahre alt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Doberan im Vergleich
Bad Doberan liegt 45 € unter dem Median der 11 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (90 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Bad Doberan auf Platz 2 von 11 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Doberan Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Doberan | – | 45 € | 105 € |
| Rostock | 16 km | 108 € | 252 € |
| Wismar | 37 km | 100 € | 232 € |
| Güstrow | 39 km | 90 € | 210 € |
| Fehmarn | 59 km | 120 € | 255 € |
| Schwerin | 62 km | 108 € | 308 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Doberan
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Doberan für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Doberan 105 € im Jahr: 45 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Doberan einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Doberan gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Doberan anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Doberan innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Doberan fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Doberan nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 01.07. einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bad Doberan vom 10.12.2004
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2004
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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