Hundesteuer Bad Doberan 2026

In Bad Doberan kostet der erste Hund 45 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2005.

Steuerbefreiungen für Blindenbegleit-, Hilfs-, Sanitäts- und Rettungshunde müssen alle zwei Jahre neu beantragt werden.

Erster Hund45 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen105 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Doberan

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2005
Erster Hund45 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund70 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Doberan?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 45 € 450 €
2 Hunde 105 € 1.050 €
3 Hunde 175 € 1.750 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Doberan: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten bei der Stadt Bad Doberan an. Hund in Bad Doberan anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Doberan
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 45 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 01.07. einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Doberan abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Blindenbegleithunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H)
  • Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde mit nachgewiesener Verwendung
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern überwiegend oder ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; bei Jagdausübung mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
  • 50 % für Schutzhunde mit Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes, höchstens zwei Jahre alt

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Bad Doberan im Vergleich

Bad Doberan liegt 45 € unter dem Median der 11 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (90 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Bad Doberan auf Platz 2 von 11 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Doberan Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Doberan–45 €105 €
Rostock 16 km 108 € 252 €
Wismar 37 km 100 € 232 €
Güstrow 39 km 90 € 210 €
Fehmarn 59 km 120 € 255 €
Schwerin 62 km 108 € 308 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Doberan

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Doberan für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Doberan 105 € im Jahr: 45 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Doberan einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Doberan gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Doberan anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Doberan innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Doberan fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Doberan nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 01.07. einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Doberan vom 10.12.2004
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2004
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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