Hundesteuer Fehmarn 2026

In Fehmarn kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 135 €. Für einen gefährlichen Hund werden 220 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

Die Stadt Fehmarn vergibt keine Hundesteuermarken.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen255 €pro Jahr
Gefährlicher Hund220 €pro Jahr

Steuersätze in Fehmarn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund120 €
Zweiter Hund135 €
Jeder weitere Hund165 €
Gefährlicher Hund220 €

Als gefährlich gilt: Behördlich als gefährlich festgestellte Hunde nach § 7 Abs. 1 HundeG Schleswig-Holstein sowie nach im Wesentlichen entsprechenden Vorschriften anderer Bundesländer (§ 4 Abs. 3 der Satzung); erster gefährlicher Hund 220 €, zweiter und jeder weitere 420 € jährlich; keine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Zwingersteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Fehmarn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 255 € 2.550 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 220 € 2.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Fehmarn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Fehmarn an. Hund in Fehmarn anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Fehmarn gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Fehmarn
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals frühestens einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Fehmarn abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltskosten
  • Gebrauchshunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Geprüfte und entsprechend eingesetzte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten oder ihrer Mitglieder (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • Hunde wissenschaftlicher Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde
  • Aufenthalt bis zwei Monate: bei Ankunft vorhandene, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Selbstgezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis zu einem Alter von sechs Monaten
  • Hunde in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen für höchstens einen Monat

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 700 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete und geprüfte Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • 50 % für nachweislich jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer für eingetragene Zwinger und Zuchttiere: halbe Steuer je Zuchthund, insgesamt höchstens die Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Fehmarn im Vergleich

Fehmarn entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Fehmarn Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Fehmarn Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Fehmarn–120 €255 €
Neustadt in Holstein 44 km 144 € 336 €
Eutin 50 km 132 € 264 €
Scharbeutz 55 km 120 € 264 €
Bad Doberan 59 km 45 € 105 €
Plön 60 km 120 € 260 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fehmarn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Fehmarn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Fehmarn 255 € im Jahr: 120 € für den ersten und 135 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Fehmarn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Fehmarn 220 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Fehmarn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Fehmarn innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Fehmarn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Fehmarn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals frühestens einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Fehmarn vom 13.12.2019, Lesefassung einschließlich 1. Nachtragssatzung vom 18.12.2020 (in Kraft ab 01.01.2021)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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