Hundesteuer Rostock 2026

In Rostock kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Rostock

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund1.000 €

Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 420 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach der Hundehalterverordnung M-V festgestellt hat (§ 5 Abs. 2 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG (Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG nachgewiesen)
  • Blindenführhunde (zertifiziert)
  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die von anerkannten gemeinnützigen Körperschaften als Behindertenbegleithunde ausgebildet werden
  • Therapiehunde mit Ausbildungszertifikat und nachgewiesenem therapeutischem Einsatz
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, G oder H)
  • Steuerfrei: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder gemeinnützigen Vereinen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Grundstück entfernt liegen
  • 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für aus wissenschaftlichen Einrichtungen übernommene Versuchshunde
  • Ermäßigungen nach § 8 nur für jeweils einen Hund
  • Züchtersteuer: Steuer für zwei Hunde nach § 5 Abs. 1

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Kalendertage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Rostock anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Rostock abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock im Vergleich

Rostock liegt 12 € über dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Rostock Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rostock–108 €252 €
Stralsund 67 km 95 € 245 €
Schwerin 70 km 108 € 308 €
Greifswald 81 km 90 € 220 €
Neubrandenburg 95 km 96 € 246 €
Lübeck 98 km 156 € 312 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Lesefassung mit Erster Änderungssatzung vom 23.05.2024 (veröffentlicht 31.05.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Mai 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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