Hundesteuer Schwerin 2026

In Schwerin kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Hunde aus dem Tierheim Schwerin sind drei Jahre steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen308 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Schwerin

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund108 €
Zweiter Hund200 €
Jeder weitere Hund350 €
Gefährlicher Hund700 €

Zusammen kosten zwei Hunde 308 €, drei Hunde 658 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) als gefährlich gelten (§ 5 HStS)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung und Zertifikat
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder Schwerhöriger (Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H)
  • Diensthunde für öffentliche Aufgaben
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde aus dem Tierheim Schwerin: 3 Jahre befreit (nicht für gefährliche Hunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern zur Jagdausübung oder zum Jagd-/Forstschutz

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Schwerin anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Schwerin abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 15. Februar; nach Vereinbarung vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin im Vergleich

Schwerin liegt 12 € über dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Schwerin Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwerin–108 €308 €
Lübeck 55 km 156 € 312 €
Rostock 70 km 108 € 252 €
Lüneburg 79 km 108 € 270 €
Norderstedt 94 km 105 € 255 €
Hamburg 94 km 90 € 180 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung), zuletzt geändert am 10. Juli 2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Juli 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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