Hundesteuer Schwerin 2026
In Schwerin kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.
Hunde aus dem Tierheim Schwerin sind drei Jahre steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).
Steuersätze in Schwerin
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 350 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 308 €, drei Hunde 658 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) als gefährlich gelten (§ 5 HStS)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung und Zertifikat
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder Schwerhöriger (Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H)
- Diensthunde für öffentliche Aufgaben
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde aus dem Tierheim Schwerin: 3 Jahre befreit (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern zur Jagdausübung oder zum Jagd-/Forstschutz
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Schwerin anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Schwerin abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 15. Februar; nach Vereinbarung vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
- Sachkunde
- Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Schwerin im Vergleich
Schwerin liegt 12 € über dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Schwerin Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schwerin | – | 108 € | 308 € |
| Lübeck | 55 km | 156 € | 312 € |
| Rostock | 70 km | 108 € | 252 € |
| Lüneburg | 79 km | 108 € | 270 € |
| Norderstedt | 94 km | 105 € | 255 € |
| Hamburg | 94 km | 90 € | 180 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 96 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung), zuletzt geändert am 10. Juli 2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Juli 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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