Hundesteuer Parchim 2026

In Parchim kostet der erste Hund 55 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation übernommene Hunde können auf Antrag zwei Jahre steuerfrei sein; gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.

Erster Hund55 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen175 €pro Jahr
Gefährlicher Hund450 €pro Jahr

Steuersätze in Parchim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund55 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund450 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5: von der örtlichen Ordnungsbehörde nach der gültigen Hundehalterverordnung M-V als gefährlich eingestufte Hunde; Übergangsregelung für nach früherem Recht vermutet gefährliche Hunde ohne behördliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften. Erster gefährlicher Hund 450 €, jeder weitere 500 € jährlich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Parchim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 55 € 550 €
2 Hunde 175 € 1.750 €
3 Hunde 325 € 3.250 €
1 gefährlicher Hund 450 € 4.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Parchim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von vier Monaten bei der Stadt Parchim an. Hund in Parchim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Parchim gilt:
    • Aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation übernommene Hunde: 2 Jahre steuerfrei, sofern sie nicht aus dem ursprünglichen Besitz des Übernehmenden stammen (Übernahmebeleg erforderlich)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 55 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Parchim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Unterstützung blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Diensthunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Hunde zur Bewachung von Herden oder zur Jagdausübung durch Berufsjäger
  • Aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation übernommene Hunde: 2 Jahre steuerfrei, sofern sie nicht aus dem ursprünglichen Besitz des Übernehmenden stammen (Übernahmebeleg erforderlich)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Forstschutz; Jagdhunde erst nach bestandener Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfung
  • 50 % für ständig an Bord von Binnenschiffen gehaltene Hunde
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter zur Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
  • 50 % für Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
  • Züchtersteuer: jährlich 100 € unabhängig von der Hundeanzahl für gewerbsmäßige Züchter oder Hundehändler mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Parchim im Vergleich

Parchim liegt 35 € unter dem Median der 11 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (90 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Parchim auf Platz 3 von 11 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Parchim Platz 73 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Parchim–55 €175 €
Schwerin 36 km 108 € 308 €
Güstrow 46 km 90 € 210 €
Wismar 58 km 100 € 232 €
Bad Doberan 76 km 45 € 105 €
Rostock 76 km 108 € 252 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Parchim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Parchim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Parchim 175 € im Jahr: 55 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Parchim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Parchim 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 55 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Parchim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Parchim innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von vier Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Parchim befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Parchim gilt: Aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation übernommene Hunde: 2 Jahre steuerfrei, sofern sie nicht aus dem ursprünglichen Besitz des Übernehmenden stammen (Übernahmebeleg erforderlich).

Wann ist die Hundesteuer in Parchim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Parchim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Parchim über die Erhebung einer Hundesteuer vom 21.12.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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