Hundesteuer Stralsund 2026
In Stralsund kostet der erste Hund 95 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Steuersätze in Stralsund
| Erster Hund | 95 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 245 €, drei Hunde 425 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 und 4: gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 bis 3 der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V); 500 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung oder Ermäßigung
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis)
- Hunde von Menschen mit GdB von mindestens 50 oder voll erwerbsgeminderten Personen
- Herdenschutzhunde und Hunde von Berufsjägern zur Jagdausübung
- zertifizierte Therapiehunde im therapeutischen/pädagogischen Einsatz
- Befreiungen nach Nr. 1, 2 und 4 alle zwei Jahre neu zu beantragen
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Hunde ständig an Bord von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Einzelwächtern
- 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Züchtersteuer: halber Steuersatz für Zuchthunde (mind. zwei reinrassige Hunde gleicher Rasse, VDH-Mitgliedschaft)
- Ermäßigte Hunde gelten als erster Hund; jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Stralsund anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Stralsund abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
- Sachkunde
- Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Stralsund im Vergleich
Stralsund liegt 1 € unter dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Stralsund auf Platz 54 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Stralsund | – | 95 € | 245 € |
| Greifswald | 31 km | 90 € | 220 € |
| Rostock | 67 km | 108 € | 252 € |
| Neubrandenburg | 85 km | 96 € | 246 € |
| Schwerin | 133 km | 108 € | 308 € |
| Lübeck | 165 km | 156 € | 312 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 96 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund, Beschluss-Nr. 2016-VI-09-0514 vom 01. Dezember 2016 (Fassung vom 01.01.2017)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Dezember 2016
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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