Hundesteuer Greifswald 2026

In Greifswald kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Mit Hundeführerschein ist ein Hund auf Antrag einmalig 24 Monate steuerfrei; Hunde von einem eingetragenen Tierschutzverein können auf Antrag befreit werden.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr

Steuersätze in Greifswald

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund90 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund220 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 220 €, drei Hunde 440 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Greifswald aufhalten und den Hund anderswo versteuern
  • Diensthunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
  • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
  • Blindenführhunde
  • vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde
  • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
  • einmalig 24 Monate befreit nach Vorlage eines Hundeführerscheins
  • Hunde aus einem eingetragenen Tierschutzverein (Kann-Befreiung auf Antrag)

Ermäßigt wird

  • Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass): 64 € erster, 120 € zweiter, 175 € jeder weitere Hund
  • 50 % für einen Wachhund (mind. 1 Jahr alt) bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Greifswald anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auch jährlich im Voraus möglich
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald im Vergleich

Greifswald liegt 6 € unter dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Greifswald Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Greifswald–90 €220 €
Stralsund 31 km 95 € 245 €
Neubrandenburg 60 km 96 € 246 €
Rostock 81 km 108 € 252 €
Schwerin 139 km 108 € 308 €
Oranienburg 149 km 50 € 130 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 12.12.2022, in Kraft 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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