Hundesteuer Greifswald 2026
In Greifswald kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Mit Hundeführerschein ist ein Hund auf Antrag einmalig 24 Monate steuerfrei; Hunde von einem eingetragenen Tierschutzverein können auf Antrag befreit werden.
Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Steuersätze in Greifswald
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 220 €, drei Hunde 440 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Greifswald aufhalten und den Hund anderswo versteuern
- Diensthunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
- Blindenführhunde
- vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde
- Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
- einmalig 24 Monate befreit nach Vorlage eines Hundeführerscheins
- Hunde aus einem eingetragenen Tierschutzverein (Kann-Befreiung auf Antrag)
Ermäßigt wird
- Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass): 64 € erster, 120 € zweiter, 175 € jeder weitere Hund
- 50 % für einen Wachhund (mind. 1 Jahr alt) bei Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Greifswald anmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auch jährlich im Voraus möglich
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
- Sachkunde
- Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Greifswald im Vergleich
Greifswald liegt 6 € unter dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Greifswald Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Greifswald | – | 90 € | 220 € |
| Stralsund | 31 km | 95 € | 245 € |
| Neubrandenburg | 60 km | 96 € | 246 € |
| Rostock | 81 km | 108 € | 252 € |
| Schwerin | 139 km | 108 € | 308 € |
| Oranienburg | 149 km | 50 € | 130 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 96 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 12.12.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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