Hundesteuer Neustrelitz 2026

In Neustrelitz kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Die Hundesteuermarke gilt jeweils ein Kalenderjahr und wird anschließend neu zugesandt.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Neustrelitz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund70 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: 500 € für jeden gefährlichen Hund nach § 5 Abs. 1; die Hundesteuersatzung enthält keine nähere Definition gefährlicher Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neustrelitz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 280 € 2.800 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neustrelitz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Neustrelitz an. Hund in Neustrelitz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neustrelitz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.05.; bei Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neustrelitz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde
  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl oder H)
  • Diensthunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen sowie auch privat gehaltene Sanitäts- oder Rettungshunde
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Hunde zur Bewachung von Herden oder zur Jagdausübung durch Berufsjäger

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde an Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur ein Hund je Objekt
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend der Jagd oder dem Jagd- oder Forstschutz dienen; bei Jagdausübung bestandene Brauchbarkeitsprüfung erforderlich
  • Züchtersteuer: 50 % des Steuersatzes je Zuchthund bei mindestens zwei reinrassigen, zuchtfähigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin, unter den Voraussetzungen des § 8
  • Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: auf Antrag nur Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Neustrelitz im Vergleich

Neustrelitz liegt 20 € unter dem Median der 11 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (90 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Neustrelitz auf Platz 4 von 11 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neustrelitz Platz 157 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neustrelitz–70 €160 €
Neubrandenburg 25 km 96 € 246 €
Neuruppin 52 km 70 € 150 €
Oranienburg 69 km 50 € 130 €
Wandlitz 73 km 48 € 120 €
Güstrow 76 km 90 € 210 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustrelitz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neustrelitz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neustrelitz 160 € im Jahr: 70 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neustrelitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neustrelitz 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neustrelitz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neustrelitz innerhalb von 14 Kalendertage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neustrelitz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neustrelitz nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.05.; bei Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Residenzstadt Neustrelitz (Hundesteuersatzung) vom 13.12.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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