Hundesteuer Neubrandenburg 2026

In Neubrandenburg kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg sind ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen246 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Neubrandenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund96 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund200 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 246 €, drei Hunde 446 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 Nr. 4: jeder gefährliche Hund im Sinne von § 2 Abs. 1-3 Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V); 600 € je gefährlichem Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen o. ä. untergebracht sind
  • Blindenbegleithunde (Schwerbehindertenausweis)
  • ausgebildete Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis)
  • Therapiehunde für tiergestützte medizinische Behandlung (Prüfungszeugnis, alle zwei Jahre neu)
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Herdenschutzhunde und Hunde von Berufsjägern
  • Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg: 1 Jahr befreit
  • keine Vergünstigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Schutzhunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Neubrandenburg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Neubrandenburg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einer Summe zum 1. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine landesrechtliche Haftpflichtpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 HundehVO M-V nennt keine Versicherung als Erlaubnisvoraussetzung. Seit 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V (n.F.) eine solche Pflicht per Verordnung, die HundehVO wurde aber (Stand GVOBl. Nr. 28/2026) noch nicht geändert.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste seit 23.07.2022 (die alte HundehVO 2000 hatte eine widerlegbare Vermutung für 12 Rassen). Übergangsregel § 12: Hunde, deren Gefährlichkeit bis 22.07.2022 nach der alten Rasseliste vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde. Gefährlichkeit sonst nur im Einzelfall (Kampfbereitschaft durch Zucht/Ausbildung, Biss, wiederholtes Gefährden/Anspringen, Hetzen/Reißen von Wild, § 3 Abs. 1), Feststellung durch örtliche Ordnungsbehörde; Aufhebung auf Antrag frühestens nach 2 Jahren (§ 3 Abs. 3). Erlaubnispflicht (§ 5): 18 Jahre, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), körperliche Eignung, ausbruchsichere Unterbringung; Chip und Meldung (§ 3 Abs. 5); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 4 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1). Leinenpflicht für alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen Ausweichen oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums an max. 2 m Leine mit Maulkorb (§ 4 Abs. 3). Weitergehende Leinenpflichten durch kommunale Vorschriften bzw. ergänzende Verordnungen der Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5). Im Wald laut Landwirtschaftsministerium (PM 234/15) nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht (Norm nicht geprüft).
Sachkunde
Für normale Hunde nur: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4). Kein Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für normale Hunde. Gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkundeprüfung vor der Kreisordnungsbehörde (§ 6), dauerhafte Kennzeichnung z.B. Mikrochip und Meldung an die Ordnungsbehörde (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Neubrandenburg im Vergleich

Neubrandenburg entspricht genau dem Median der 5 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (96 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Neubrandenburg Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neubrandenburg–96 €246 €
Greifswald 60 km 90 € 220 €
Stralsund 85 km 95 € 245 €
Oranienburg 89 km 50 € 130 €
Rostock 95 km 108 € 252 €
Berlin 116 km 120 € 300 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–96 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Neubrandenburg (Hundesteuersatzung), Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2019, in Kraft zum 01.01.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2019
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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