Hundesteuer Bautzen 2026

In Bautzen kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Bautzen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; Regelsatz auf Antrag, wenn die Vermutung der Gefährlichkeit widerlegt ist

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bautzen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bautzen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bautzen an. Hund in Bautzen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bautzen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bautzen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen zu dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Jagdlich brauchbare Hunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für einen Hund (mindestens ein Jahr alt) zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 300 m von einer geschlossenen Ansiedlung
  • Keine Ermäßigung oder Befreiung (außer Tierasyl) für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Bautzen im Vergleich

Bautzen liegt 10 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Bautzen auf Platz 7 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bautzen Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bautzen–72 €168 €
Hoyerswerda 31 km 70 € 200 €
Görlitz 39 km 102 € 240 €
Pirna 42 km 90 € 270 €
Dresden 50 km 108 € 252 €
Radebeul 53 km 60 € 180 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bautzen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bautzen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bautzen 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bautzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bautzen 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bautzen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bautzen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bautzen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bautzen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Bautzen vom 27. November 2014 (Amtsblatt der Stadt Bautzen Jg. 24 Nr. 23 vom 6. Dezember 2014)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2014
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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