Hundesteuer Zittau 2026

In Zittau kostet der erste Hund 85 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 510 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Aus Tierheimen übernommene Hunde sind ein Jahr steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.

Erster Hund85 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen205 €pro Jahr
Gefährlicher Hund510 €pro Jahr

Steuersätze in Zittau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund85 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund510 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 GefHundG Sachsen: im Einzelfall festgestellte Gefährlichkeit oder vermutete Gefährlichkeit bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander; Widerlegung durch Negativbescheinigung der Kreispolizeibehörde möglich; Rassevermutung gilt nicht bis zum Alter von sechs Monaten. Jeder weitere gefährliche Hund: 720 € jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zittau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 85 € 850 €
2 Hunde 205 € 2.050 €
3 Hunde 355 € 3.550 €
1 gefährlicher Hund 510 € 5.100 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Zittau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Zittau an. Hund in Zittau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Zittau gilt:
    • Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 85 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zittau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie schwerbehinderter Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H oder G)
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Jagdgebrauchshunde mit nachgewiesener Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung bei nachgewiesener Jagdausübungsberechtigung des Halters
  • Zertifizierte Herdenschutzhunde
  • Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit
  • Aufenthalt bis zu 2 Monate mit bereits bei Ankunft gehaltenen und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerten Hunden

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern, die für den Wachdienst benötigt werden (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Zittau im Vergleich

Zittau liegt 9 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Zittau auf Platz 22 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Zittau Platz 299 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Zittau–85 €205 €
Görlitz 31 km 102 € 240 €
Bautzen 41 km 72 € 168 €
Pirna 61 km 90 € 270 €
Radeberg 67 km 72 € 180 €
Hoyerswerda 72 km 70 € 200 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zittau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zittau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Zittau 205 € im Jahr: 85 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Zittau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zittau 510 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 85 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Zittau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Zittau innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Zittau befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Zittau gilt: Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Zittau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Zittau nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Zittau vom 25.09.2025 (Beschluss 215/2025), gültig ab 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. September 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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