Hundesteuer Zittau 2026
Stand: Satzung vom 25. September 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Zittau kostet der erste Hund 85 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 510 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Aus Tierheimen übernommene Hunde sind ein Jahr steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.
Steuersätze in Zittau
| Erster Hund | 85 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 510 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 GefHundG Sachsen: im Einzelfall festgestellte Gefährlichkeit oder vermutete Gefährlichkeit bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander; Widerlegung durch Negativbescheinigung der Kreispolizeibehörde möglich; Rassevermutung gilt nicht bis zum Alter von sechs Monaten. Jeder weitere gefährliche Hund: 720 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zittau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 85 € | 850 € |
| 2 Hunde | 205 € | 2.050 € |
| 3 Hunde | 355 € | 3.550 € |
| 1 gefährlicher Hund | 510 € | 5.100 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Zittau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Zittau an. Hund in Zittau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Zittau gilt:
- Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 85 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zittau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie schwerbehinderter Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H oder G)
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Jagdgebrauchshunde mit nachgewiesener Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung bei nachgewiesener Jagdausübungsberechtigung des Halters
- Zertifizierte Herdenschutzhunde
- Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit
- Aufenthalt bis zu 2 Monate mit bereits bei Ankunft gehaltenen und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerten Hunden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern, die für den Wachdienst benötigt werden (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Zittau im Vergleich
Zittau liegt 9 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Zittau auf Platz 22 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Zittau Platz 299 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Zittau | – | 85 € | 205 € |
| Görlitz | 31 km | 102 € | 240 € |
| Bautzen | 41 km | 72 € | 168 € |
| Pirna | 61 km | 90 € | 270 € |
| Radeberg | 67 km | 72 € | 180 € |
| Hoyerswerda | 72 km | 70 € | 200 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zittau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zittau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Zittau 205 € im Jahr: 85 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Zittau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zittau 510 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 85 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Zittau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Zittau innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Zittau befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Zittau gilt: Aus Tierheimen in Privatbesitz übernommene Hunde: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Zittau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Zittau nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Zittau vom 25.09.2025 (Beschluss 215/2025), gültig ab 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. September 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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