Hundesteuer Görlitz 2026
In Görlitz kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 138 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde, die mindestens ein halbes Jahr in einem Görlitzer Tierheim waren, sind die ersten zwei Jahre steuerfrei; wird der Hund in dieser Zeit wieder abgegeben, ist die Steuer nachzuzahlen.
Steuersätze in Görlitz
| Erster Hund | 102 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 138 € |
| Jeder weitere Hund | 174 € |
| Gefährlicher Hund | 768 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 414 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 1 d, Abs. 2, 3: gefährliche Hunde nach dem sächsischen GefHundG und dazu erlassener Verordnung; 768 € je gefährlichem Hund; Vermutung widerlegbar durch Negativbescheinigung der Kreispolizeibehörde; gefährlicher Hund zählt in der Staffel zuletzt; keine Befreiungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend im Tierheim untergebracht sind
- Hunde, die für Blinde, Taube oder hilfebedürftige Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts unentbehrlich sind
- Hunde für Aufgaben von Landes- und Bundesbehörden, Bundeswehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz
- allein zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde (Tierhandlungen, Herdengebrauchshunde, Hunde von Artisten/Schaustellern)
- Hunde aus Görlitzer Tierheimen (mind. ein halbes Jahr dort untergebracht): 2 Jahre befreit
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Görlitz anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Görlitz abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Görlitz im Vergleich
Görlitz liegt 3 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Görlitz Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Görlitz | – | 102 € | 240 € |
| Cottbus | 81 km | 72 € | 180 € |
| Dresden | 88 km | 108 € | 252 € |
| Frankfurt (Oder) | 136 km | 72 € | 204 € |
| Chemnitz | 149 km | 100 € | 270 € |
| Zwickau | 181 km | 108 € | 280 € |
| Median Sachsen | – | 105 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Görlitz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS), beschlossen 16.12.2021, ausgefertigt 17.12.2021, Amtsblatt Nr. 12 vom 21.12.2021, in Kraft 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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