Hundesteuer Görlitz 2026

In Görlitz kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 138 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Hunde, die mindestens ein halbes Jahr in einem Görlitzer Tierheim waren, sind die ersten zwei Jahre steuerfrei; wird der Hund in dieser Zeit wieder abgegeben, ist die Steuer nachzuzahlen.

Erster Hund102 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund768 €pro Jahr

Steuersätze in Görlitz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund102 €
Zweiter Hund138 €
Jeder weitere Hund174 €
Gefährlicher Hund768 €

Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 414 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 1 d, Abs. 2, 3: gefährliche Hunde nach dem sächsischen GefHundG und dazu erlassener Verordnung; 768 € je gefährlichem Hund; Vermutung widerlegbar durch Negativbescheinigung der Kreispolizeibehörde; gefährlicher Hund zählt in der Staffel zuletzt; keine Befreiungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend im Tierheim untergebracht sind
  • Hunde, die für Blinde, Taube oder hilfebedürftige Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts unentbehrlich sind
  • Hunde für Aufgaben von Landes- und Bundesbehörden, Bundeswehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz
  • allein zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde (Tierhandlungen, Herdengebrauchshunde, Hunde von Artisten/Schaustellern)
  • Hunde aus Görlitzer Tierheimen (mind. ein halbes Jahr dort untergebracht): 2 Jahre befreit

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Görlitz anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Görlitz abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Görlitz im Vergleich

Görlitz liegt 3 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Görlitz Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Görlitz–102 €240 €
Cottbus 81 km 72 € 180 €
Dresden 88 km 108 € 252 €
Frankfurt (Oder) 136 km 72 € 204 €
Chemnitz 149 km 100 € 270 €
Zwickau 181 km 108 € 280 €
Median Sachsen–105 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Görlitz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS), beschlossen 16.12.2021, ausgefertigt 17.12.2021, Amtsblatt Nr. 12 vom 21.12.2021, in Kraft 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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