Hundesteuer Hoyerswerda 2026
Stand: Satzung vom 26. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Hoyerswerda kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 840 € im Jahr fällig.
Steuersätze in Hoyerswerda
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 420 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung (GefHundG Sachsen): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie im Einzelfall vom Landratsamt Bautzen als gefährlich festgestellte Hunde; nicht bei Negativtestat
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hoyerswerda?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 200 € | 2.000 € |
| 3 Hunde | 330 € | 3.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 420 € | 4.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hoyerswerda: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt Hoyerswerda an. Hund in Hoyerswerda anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hoyerswerda
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hoyerswerda abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
- Ausgebildete Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung II oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Hoyerswerda im Vergleich
Hoyerswerda liegt 12 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Hoyerswerda auf Platz 6 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hoyerswerda Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hoyerswerda | – | 70 € | 200 € |
| Bautzen | 31 km | 72 € | 168 € |
| Cottbus | 36 km | 72 € | 180 € |
| Radebeul | 54 km | 60 € | 180 € |
| Dresden | 56 km | 108 € | 252 € |
| Pirna | 57 km | 90 € | 270 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hoyerswerda
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hoyerswerda für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hoyerswerda 200 € im Jahr: 70 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hoyerswerda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hoyerswerda 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hoyerswerda anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hoyerswerda innerhalb von 4 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Hoyerswerda fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hoyerswerda nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Großen Kreisstadt Hoyerswerda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), beschlossen am 25.11.2025, ausgefertigt am 26.11.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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