Hundesteuer Hoyerswerda 2026

In Hoyerswerda kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 840 € im Jahr fällig.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen200 €pro Jahr
Gefährlicher Hund420 €pro Jahr

Steuersätze in Hoyerswerda

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund70 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hund420 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung (GefHundG Sachsen): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie im Einzelfall vom Landratsamt Bautzen als gefährlich festgestellte Hunde; nicht bei Negativtestat

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hoyerswerda?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 200 € 2.000 €
3 Hunde 330 € 3.300 €
1 gefährlicher Hund 420 € 4.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hoyerswerda: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt Hoyerswerda an. Hund in Hoyerswerda anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hoyerswerda
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hoyerswerda abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
  • Ausgebildete Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung II oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Hoyerswerda im Vergleich

Hoyerswerda liegt 12 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Hoyerswerda auf Platz 6 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hoyerswerda Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hoyerswerda–70 €200 €
Bautzen 31 km 72 € 168 €
Cottbus 36 km 72 € 180 €
Radebeul 54 km 60 € 180 €
Dresden 56 km 108 € 252 €
Pirna 57 km 90 € 270 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hoyerswerda

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hoyerswerda für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hoyerswerda 200 € im Jahr: 70 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hoyerswerda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hoyerswerda 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hoyerswerda anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hoyerswerda innerhalb von 4 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Hoyerswerda fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hoyerswerda nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung der Großen Kreisstadt Hoyerswerda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), beschlossen am 25.11.2025, ausgefertigt am 26.11.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden