Hundesteuer Verden (Aller) 2026

In Verden (Aller) kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde aus dem Tierheim Verden sind zwei Jahre steuerfrei; Blech-Hundemarken gibt es nicht mehr.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Verden (Aller)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund48 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; 600 € je gefährlichem Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Verden (Aller)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 384 € 3.840 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Verden (Aller): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Verden (Aller) an. Hund in Verden (Aller) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Verden (Aller) gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Verden (Aller) gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Verden (Aller) abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und anderswo versteuern
  • Hunde, die in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen vorübergehend gehalten werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern (erforderliche Anzahl)
  • Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
  • Ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG, Bl, Gl oder H)
  • Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdhunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung, höchstens 2 Hunde je Haushalt
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Verden (Aller) im Vergleich

Verden (Aller) liegt 36 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Verden (Aller) Platz 5 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Verden (Aller) Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Verden (Aller)–48 €192 €
Achim 17 km 60 € 156 €
Walsrode 25 km 66 € 165 €
Weyhe 27 km 65 € 165 €
Nienburg (Weser) 31 km 72 € 204 €
Bremen 33 km 150 € 300 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Verden (Aller)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Verden (Aller) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Verden (Aller) 192 € im Jahr: 48 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Verden (Aller) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Verden (Aller) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Verden (Aller) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Verden (Aller) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Verden (Aller) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Verden (Aller) gilt: Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht.

Wann ist die Hundesteuer in Verden (Aller) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Verden (Aller) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Verden (Aller) vom 01.12.2023 (Amtsblatt der Stadt Verden Nr. 44/2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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