Hundesteuer Verden (Aller) 2026
Stand: Satzung vom 1. Dezember 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Verden (Aller) kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Verden sind zwei Jahre steuerfrei; Blech-Hundemarken gibt es nicht mehr.
Steuersätze in Verden (Aller)
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 2: Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; 600 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Verden (Aller)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 384 € | 3.840 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Verden (Aller): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Verden (Aller) an. Hund in Verden (Aller) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Verden (Aller) gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Verden (Aller) gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Verden (Aller) abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde, die in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen vorübergehend gehalten werden
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern (erforderliche Anzahl)
- Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
- Ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG, Bl, Gl oder H)
- Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdhunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung, höchstens 2 Hunde je Haushalt
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Verden (Aller) im Vergleich
Verden (Aller) liegt 36 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Verden (Aller) Platz 5 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Verden (Aller) Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Verden (Aller) | – | 48 € | 192 € |
| Achim | 17 km | 60 € | 156 € |
| Walsrode | 25 km | 66 € | 165 € |
| Weyhe | 27 km | 65 € | 165 € |
| Nienburg (Weser) | 31 km | 72 € | 204 € |
| Bremen | 33 km | 150 € | 300 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Verden (Aller)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Verden (Aller) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Verden (Aller) 192 € im Jahr: 48 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Verden (Aller) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Verden (Aller) 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Verden (Aller) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Verden (Aller) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Verden (Aller) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Verden (Aller) gilt: Hunde aus dem Tierheim Verden: zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht.
Wann ist die Hundesteuer in Verden (Aller) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Verden (Aller) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Verden (Aller) vom 01.12.2023 (Amtsblatt der Stadt Verden Nr. 44/2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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